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Die Notwendigkeit technischer Brandschutzeinrichtungen ergibt sich einerseits als Ersatz für nicht einzuhaltende bauliche Brandschutzmaßnahmen (z. B. bei übergroßen Brandabschnitten von mehr als 2000 m2 durch fehlende Decken bzw. Öffnungen in Decken und/oder fehlende Brandwände/Brandabschnittswände), sowie anderseits zur Risikominimierung infolge eines notwendigen erhöhten Sachwertschutzes, besonderer Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Löschwasserrückhaltung) bzw. zur Sicherstellung erforderlicher Löschmaßnahmen infolge der langen Anmarschwege der Feuerwehr.
Die Notwendigkeit technischer Brandschutzeinrichtungen ergibt sich einerseits als Ersatz für nicht einzuhaltende bauliche Brandschutzmaßnahmen (z. B. bei übergroßen Brandabschnitten von mehr als 2000 m2 durch fehlende Decken bzw. Öffnungen in Decken und/oder fehlende Brandwände/Brandabschnittswände), sowie anderseits zur Risikominimierung infolge eines notwendigen erhöhten Sachwertschutzes, besonderer Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Löschwasserrückhaltung) bzw. zur Sicherstellung erforderlicher Löschmaßnahmen infolge der langen Anmarschwege der Feuerwehr.
Technische Brandschutzeinrichtungen
Lange, Claus (Autor:in)
Vorbeugender Brandschutz in der Gebäudeplanung ; Kapitel: 9 ; 169-195
03.01.2022
27 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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