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In § 18 VOB/B sind zwei Komplexe geregelt. Zum einen in § 18 Abs. 1 VOB/B die Bestimmung des Gerichtsstands, zum anderen in § 18 Abs. 2 bis 5 VOB/B die Behandlung von Streitfällen. Die Vorschrift hat in der Praxis wenig Bedeutung, da in den Bauverträgen zumeist weitergehende vertragliche Regelungen enthalten sind.
In § 18 VOB/B sind zwei Komplexe geregelt. Zum einen in § 18 Abs. 1 VOB/B die Bestimmung des Gerichtsstands, zum anderen in § 18 Abs. 2 bis 5 VOB/B die Behandlung von Streitfällen. Die Vorschrift hat in der Praxis wenig Bedeutung, da in den Bauverträgen zumeist weitergehende vertragliche Regelungen enthalten sind.
Streitigkeiten (§ 18 VOB/B)
Bau. Archtre. Anspr.
Zanner, Christian (Autor:in)
04.08.2021
9 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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