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Bauzeichnungen
Technische Zeichnungen sind die maßgebliche Verständigungsgrundlage für die Bauausführung. DIN 1356-1 regelt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen für die Objekt- und die Tragwerksplanung und legt Grundregeln für die Darstellung von Bauwerken und Bauteilen in Zeichnungen des Bauwesens fest. Bauzeichnungen im Sinne der Norm sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme baulicher Anlagen. Zu Beginn von Kapitel 25 werden die Elemente der zeichnerischen Darstellung mit den zugehörigen Vorgaben und Regelungen dargestellt. Hierzu zählen allgemeine Festlegungen hinsichtlich der Formate, Maßstäbe, Linien, Schriften, Schraffuren und Bemaßungen von bzw. in Zeichnungen. Daneben wird auf die Besonderheiten der Darstellung von Abriss und Wiederaufbau, Treppen, Rampen, Aussparungen, Türen und Fenstern eingegangen. Bauobjekte werden als Parallelschaubild und/oder in Draufsicht, Ansichten, Grundrissen und Schnitten dargestellt. Es werden die wichtigsten Darstellungsprinzipien für die genannten Darstellungsarten wiedergegeben und die Regeln für die gemeinsame Darstellung auf einem Blatt erläutert. Bei einer thematischen Klassifikation der Zeichnungen des Bauwesens lassen sich diese in Zeichnungen für die Objektplanung, Sonderzeichnungen und Zeichnungen für die Tragwerksplanung unterteilen. Für die Zeichnungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung werden die Zeichnungsarten angegeben und die zugehörigen Gegenstände, Maßstäbe und Mindestinhalte tabellarisch aufgelistet. Für Bewehrungszeichnungen werden die wesentlichen Regeln der Bewehrungsdarstellung nach DIN EN ISO 3766 wiedergegeben. Für die Zeichnungen des Stahlbaus werden Grundlagen und wichtige Anforderungen beschrieben.
Bauzeichnungen
Technische Zeichnungen sind die maßgebliche Verständigungsgrundlage für die Bauausführung. DIN 1356-1 regelt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen für die Objekt- und die Tragwerksplanung und legt Grundregeln für die Darstellung von Bauwerken und Bauteilen in Zeichnungen des Bauwesens fest. Bauzeichnungen im Sinne der Norm sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme baulicher Anlagen. Zu Beginn von Kapitel 25 werden die Elemente der zeichnerischen Darstellung mit den zugehörigen Vorgaben und Regelungen dargestellt. Hierzu zählen allgemeine Festlegungen hinsichtlich der Formate, Maßstäbe, Linien, Schriften, Schraffuren und Bemaßungen von bzw. in Zeichnungen. Daneben wird auf die Besonderheiten der Darstellung von Abriss und Wiederaufbau, Treppen, Rampen, Aussparungen, Türen und Fenstern eingegangen. Bauobjekte werden als Parallelschaubild und/oder in Draufsicht, Ansichten, Grundrissen und Schnitten dargestellt. Es werden die wichtigsten Darstellungsprinzipien für die genannten Darstellungsarten wiedergegeben und die Regeln für die gemeinsame Darstellung auf einem Blatt erläutert. Bei einer thematischen Klassifikation der Zeichnungen des Bauwesens lassen sich diese in Zeichnungen für die Objektplanung, Sonderzeichnungen und Zeichnungen für die Tragwerksplanung unterteilen. Für die Zeichnungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung werden die Zeichnungsarten angegeben und die zugehörigen Gegenstände, Maßstäbe und Mindestinhalte tabellarisch aufgelistet. Für Bewehrungszeichnungen werden die wesentlichen Regeln der Bewehrungsdarstellung nach DIN EN ISO 3766 wiedergegeben. Für die Zeichnungen des Stahlbaus werden Grundlagen und wichtige Anforderungen beschrieben.
Bauzeichnungen
Vismann, Ulrich (Herausgeber:in) / Weitkemper, Uwe (Autor:in)
Wendehorst Bautechnische Zahlentafeln ; Kapitel: 25 ; 1653-1687
23.11.2021
35 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
TIBKAT | 1993
|UB Braunschweig | 1993
|Der Schutz nichturheberrechtsfähiger Bauzeichnungen
Online Contents | 1994
|Bauzeichnungen : Darstellung und Konstruktion nach Baunormen
TIBKAT | 1973
|Bauzeichnungen : Darstellung und Konstruktion nach Baunormen
TIBKAT | 1971
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