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Die Erhebung der Lohnsteuer des Beschäftigten erfolgt durch Einbehaltung des Arbeitgebers vom steuerpflichtigen Bruttolohn. Dieses Verfahren bezeichnet man als Lohnsteuerabzugsverfahren. Die einzubehaltende Lohnsteuer ist aus der Lohnsteuertabelle abzulesen.
Die Erhebung der Lohnsteuer des Beschäftigten erfolgt durch Einbehaltung des Arbeitgebers vom steuerpflichtigen Bruttolohn. Dieses Verfahren bezeichnet man als Lohnsteuerabzugsverfahren. Die einzubehaltende Lohnsteuer ist aus der Lohnsteuertabelle abzulesen.
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Kiepe, Marianne ( Autor:in )
Lohn und Gehalt im Baugewerbe ; Kapitel: 2 ; 23-44
28.11.2014
22 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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