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Abrechnung nach dem Bundesrahmentarifvertrag
Die Grundsätze der Personalabrechnung im Bauhauptgewerbe regelt der Bundesrahmentarifvertrag im Baugewerbe (BRTV). Er ist allgemeinverbindlich, das heißt, die hier getroffenen Regelungen finden auf alle Arbeitsverhältnisse dieser Branche Anwendung, auch wenn der Arbeitnehmer nicht Gewerkschaftsmitglied oder der Arbeitgeber nichtMitglied im tarifaushandelnden Arbeitgeberverband ist.
Abrechnung nach dem Bundesrahmentarifvertrag
Die Grundsätze der Personalabrechnung im Bauhauptgewerbe regelt der Bundesrahmentarifvertrag im Baugewerbe (BRTV). Er ist allgemeinverbindlich, das heißt, die hier getroffenen Regelungen finden auf alle Arbeitsverhältnisse dieser Branche Anwendung, auch wenn der Arbeitnehmer nicht Gewerkschaftsmitglied oder der Arbeitgeber nichtMitglied im tarifaushandelnden Arbeitgeberverband ist.
Abrechnung nach dem Bundesrahmentarifvertrag
Kiepe, Marianne (Autor:in)
Lohn und Gehalt im Baugewerbe ; Kapitel: 4 ; 85-166
28.11.2014
82 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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