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Allgemeine verwaltungsvorschrift zum gesetz ueber technische arbeitsmittel
Im dezember 1968 wurde das gesetz ueber technische arbeitsmittel (Maschinenschutzgesetz) verkuendet. Es fordert, dass grundsaetzlich nur solche erzeugnisse in den verkehr gebracht werden duerfen, die nach den anerkannten regeln der technik konstruiert sind. Eine vor kurzem dazu veroeffentlichte allgemeine verwaltungsvorschrift nebst erlaeuterungen wird im wortlaut wiedergegeben. Aus dem verzeichnis a werden die anerkannten regeln der technik, die fuer das sanitaerund heizungsfach von bedeutung sind, aufgefuehrt.
Allgemeine verwaltungsvorschrift zum gesetz ueber technische arbeitsmittel
Im dezember 1968 wurde das gesetz ueber technische arbeitsmittel (Maschinenschutzgesetz) verkuendet. Es fordert, dass grundsaetzlich nur solche erzeugnisse in den verkehr gebracht werden duerfen, die nach den anerkannten regeln der technik konstruiert sind. Eine vor kurzem dazu veroeffentlichte allgemeine verwaltungsvorschrift nebst erlaeuterungen wird im wortlaut wiedergegeben. Aus dem verzeichnis a werden die anerkannten regeln der technik, die fuer das sanitaerund heizungsfach von bedeutung sind, aufgefuehrt.
Allgemeine verwaltungsvorschrift zum gesetz ueber technische arbeitsmittel
Sanitär- und Heizungstechnik ; 36 ; 323-328
1971
6 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für Wasserstraßen (VV TB-W)
HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2019
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