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Instrumente der Umwelt- und Naturschutzplanung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz
Verglichen werden die Instrumente der Landschaftsplanung in Europa. Von den EU-Ländern haben eine institutionalisierte Landschaftsplanung: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Spanien. In Belgien ist Raumplanung (der sogenannte Umweltmanagementplan) Angelegenheit der Regionen (Flandern, Wallonie, Brüssel). Seit 1995 gibt es kommunale Naturentwicklungspläne, insbesondere für die Sicherung der Artenvielfalt (Biodiversität). Seit 1997 ist auch die Aufstellung eines regionalen Naturschutzplans Pflicht. In Belgien ist der Einfluss der Konferenz von Rio (1992) deutlich. In Deutschland ist Landschaftsplanung die Fachplanung des Naturschutzes und umfasst alle (nicht nur besonders schutzwürdige) Flächen, mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ressourcenschutz). Der Bund hat nur Rahmengesetzgebungskompetenz, die Bundesländer bestimmen die Ausformung. In Frankreich bestehen vertragliche Regelungen zwischen zentralstaatlichen Behörden und den Gemeinden. Seit 1993 existieren Umweltchartas - Vereinbarungen zwischen Umweltminister und Kommunen zur Festlegung und ggf. Finanzierung lokaler Umweltziele. Landschaftchartas sind gemeinsame Konzepte mehrerer örtlicher Behörden. In Italien hat Landschaftsplanung im Naturschutzgesetz eine lange Tradition mit Schwerpunkt auf der Erhaltung der 'schönen' kulturgeschichtlichen Landschaft, erst neuerdings durch ökologische Gesichtspunkte ergänzt. In Österreich sind allein die Bundesländer für ihr Naturschutzgesetz zuständig. In Spanien gibt es auf der regionalen Ebene die rechtlich verbindlichen Vorgaben, die sich entsprechend auf kommunale Planung auswirken. Artenschutz im ländlichen und landwirtschaftlich genutzten Raum ist die Hauptproblematik. Als Vorgaben existieren Nationale Richtlinien. In der Schweiz wurden Landschaftspläne zunächst von den Kantonen erarbeitet, es folgte eine einheitliche Regelung durch Bundesgesetz. Die Landschaftspläne sind seither Teilpläne der räumlichen Entwicklungspläne.
Instrumente der Umwelt- und Naturschutzplanung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz
Verglichen werden die Instrumente der Landschaftsplanung in Europa. Von den EU-Ländern haben eine institutionalisierte Landschaftsplanung: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Spanien. In Belgien ist Raumplanung (der sogenannte Umweltmanagementplan) Angelegenheit der Regionen (Flandern, Wallonie, Brüssel). Seit 1995 gibt es kommunale Naturentwicklungspläne, insbesondere für die Sicherung der Artenvielfalt (Biodiversität). Seit 1997 ist auch die Aufstellung eines regionalen Naturschutzplans Pflicht. In Belgien ist der Einfluss der Konferenz von Rio (1992) deutlich. In Deutschland ist Landschaftsplanung die Fachplanung des Naturschutzes und umfasst alle (nicht nur besonders schutzwürdige) Flächen, mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ressourcenschutz). Der Bund hat nur Rahmengesetzgebungskompetenz, die Bundesländer bestimmen die Ausformung. In Frankreich bestehen vertragliche Regelungen zwischen zentralstaatlichen Behörden und den Gemeinden. Seit 1993 existieren Umweltchartas - Vereinbarungen zwischen Umweltminister und Kommunen zur Festlegung und ggf. Finanzierung lokaler Umweltziele. Landschaftchartas sind gemeinsame Konzepte mehrerer örtlicher Behörden. In Italien hat Landschaftsplanung im Naturschutzgesetz eine lange Tradition mit Schwerpunkt auf der Erhaltung der 'schönen' kulturgeschichtlichen Landschaft, erst neuerdings durch ökologische Gesichtspunkte ergänzt. In Österreich sind allein die Bundesländer für ihr Naturschutzgesetz zuständig. In Spanien gibt es auf der regionalen Ebene die rechtlich verbindlichen Vorgaben, die sich entsprechend auf kommunale Planung auswirken. Artenschutz im ländlichen und landwirtschaftlich genutzten Raum ist die Hauptproblematik. Als Vorgaben existieren Nationale Richtlinien. In der Schweiz wurden Landschaftspläne zunächst von den Kantonen erarbeitet, es folgte eine einheitliche Regelung durch Bundesgesetz. Die Landschaftspläne sind seither Teilpläne der räumlichen Entwicklungspläne.
Instrumente der Umwelt- und Naturschutzplanung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz
Herberg, A. (Autor:in)
1999
4 Seiten, 2 Bilder, 1 Tabelle, 3 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Beiträge zur ökologischen Raumplanung : Naturschutzplanung, forstliche Fachplanung, Bodenschätze
UB Braunschweig | 1981
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