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Kondenswasser aus Heizkesseln und dessen Neutralisation
Durch die Nutzung der latenten Wärmeenergie in Brennwertkesseln ergibt sich durch Kondensation des Wasserdampfes die Gefahr der Korrosion. Um dieser zu begegnen, müssen entsprechend beständige Werkstoffe zum Einsatz kommen und das Kondenswasser gegebenenfalls neutralisiert werden. Da in dem anfallenden Kondenswasser säurebildende Abgasbestandteile gebunden werden und diese dort unter Umständen 'sauren Regen' bilden können, wirkt diese Eigenschaft zudem noch umweltentlastend. Zum Schutz von Abwasser- und Kläranlagen vor Schädigungen wurden deshalb im ATV-Arbeitsblatt A 251 Richtlinien für eine entsprechende Kondenswassereinleitung definiert. In dem Arbeitsblatt, nach dem sich viele Abwasserbehörden richten, wird die Einleitung mit sowie bei bestimmten Bedingungen auch ohne Neutralisationseinrichtung gestattet. Aufgrund der Vermischung des Kondenswassers mit dem üblicherweise basisch reagierendem Abwasser und der daraus folgenden Anhebung des pH-Wertes ergibt sich für Gas-Brennwertkessel, die nur eine geringe Säurefracht im Kondenswasser aufweisen, erst eine generelle Neutralisationspflicht ab einer Leistung von 200 kW. Aber auch, wenn eine Neutralisation erforderlich wird, gibt es für Gas-Brennwertkessel heute auf dem Markt bereits komfortable und zuverlässige Einrichtungen, die den pH-Wert in den neutralen Bereich anheben.
Kondenswasser aus Heizkesseln und dessen Neutralisation
Durch die Nutzung der latenten Wärmeenergie in Brennwertkesseln ergibt sich durch Kondensation des Wasserdampfes die Gefahr der Korrosion. Um dieser zu begegnen, müssen entsprechend beständige Werkstoffe zum Einsatz kommen und das Kondenswasser gegebenenfalls neutralisiert werden. Da in dem anfallenden Kondenswasser säurebildende Abgasbestandteile gebunden werden und diese dort unter Umständen 'sauren Regen' bilden können, wirkt diese Eigenschaft zudem noch umweltentlastend. Zum Schutz von Abwasser- und Kläranlagen vor Schädigungen wurden deshalb im ATV-Arbeitsblatt A 251 Richtlinien für eine entsprechende Kondenswassereinleitung definiert. In dem Arbeitsblatt, nach dem sich viele Abwasserbehörden richten, wird die Einleitung mit sowie bei bestimmten Bedingungen auch ohne Neutralisationseinrichtung gestattet. Aufgrund der Vermischung des Kondenswassers mit dem üblicherweise basisch reagierendem Abwasser und der daraus folgenden Anhebung des pH-Wertes ergibt sich für Gas-Brennwertkessel, die nur eine geringe Säurefracht im Kondenswasser aufweisen, erst eine generelle Neutralisationspflicht ab einer Leistung von 200 kW. Aber auch, wenn eine Neutralisation erforderlich wird, gibt es für Gas-Brennwertkessel heute auf dem Markt bereits komfortable und zuverlässige Einrichtungen, die den pH-Wert in den neutralen Bereich anheben.
Kondenswasser aus Heizkesseln und dessen Neutralisation
Condensation from heating boilers and its neutralization
Sprenger, F. (Autor:in)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 142 ; 314-319
2001
6 Seiten, 11 Bilder, 1 Quelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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