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Zündende Gedanken. Aspekte des Brandschutzes in Baudenkmalen und Museen
Brandschutz bedeutet nach normalem menschlichem Ermessen zugleich Schutz des immobilen Kulturgutes, das in einem Gebäude bewahrt wird. Es stellen sich dazu folgende Fragen: Welche Stellung im System des Brandschutzes hat der Kulturgutschutz? Ist dieses Schutzziel als solches überhaupt in den Rechtsgrundlagen für den Brandschutz erfasst? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Schutzziel für die Eigentümer und Betreiber von historischen Gebäuden, für die Denkmalpflege und für die Feuerwehren? Im Zusammenhang mit der Haager Konvention trägt Deutschland staatliche Sicherheitsvorsorge für den Kulturgutschutz innerhalb der Katastrophenschutzplanung. Die von der Akademie für Notfallplanung zu Maßnahmen des Kulturgutschutzes durchgeführten Seminare haben ihre Schwerpunkte vor allem in Aktivitäten zum abwehrenden Brandschutz, wie die Alarmorganisation für den Fall des Brandes, die Vorbereitung von Bergungsmöglicheiten für mobiles Kulturgut und die Durchführung von Übungen in den Objekten. Eigenständige, gesonderte Gesetze oder Rechtsvorschriften für den vorbeugenden Brandschutz in historischen Gebäuden gibt es in Deutschland nicht. Den baurordnungsrechtlichen Umgang mit historischen Gebäuden regelt § 83 MBO bzw. der jeweilige Paragraph der Landesbauordnungen unter dem Titel: Bestehende bauliche Anlage. Weil die vorhandenen Normen und Brandschutzvorschriften vor allem auf den Neubau abzielen, sind bei historischen Gebäuden Abweichungen von bestimmten Vorschriften bei Durchführung anderer Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und möglich. Solche Kompromisse zum Brandschutz sind immer Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der Feuerwehr. Viele Baudenkmäler und Kulturgüter in Deutschland haben in den letzten Jahren einen angemessenen Brandschutz (Herstellung von Brandabschnitten, Annäherung an F-Klassen bestimmter Bauteile, Brandmeldeanlagen, etc.) erhalten. Dennoch ist kritisch festzustellen, dass umfassende Brandschutzmaßnahmen in den Baudenkmalen eher punktuell vorhanden sind und zwar meistens dort, wo Generalsanierungen durchgeführt wurden.
Zündende Gedanken. Aspekte des Brandschutzes in Baudenkmalen und Museen
Brandschutz bedeutet nach normalem menschlichem Ermessen zugleich Schutz des immobilen Kulturgutes, das in einem Gebäude bewahrt wird. Es stellen sich dazu folgende Fragen: Welche Stellung im System des Brandschutzes hat der Kulturgutschutz? Ist dieses Schutzziel als solches überhaupt in den Rechtsgrundlagen für den Brandschutz erfasst? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Schutzziel für die Eigentümer und Betreiber von historischen Gebäuden, für die Denkmalpflege und für die Feuerwehren? Im Zusammenhang mit der Haager Konvention trägt Deutschland staatliche Sicherheitsvorsorge für den Kulturgutschutz innerhalb der Katastrophenschutzplanung. Die von der Akademie für Notfallplanung zu Maßnahmen des Kulturgutschutzes durchgeführten Seminare haben ihre Schwerpunkte vor allem in Aktivitäten zum abwehrenden Brandschutz, wie die Alarmorganisation für den Fall des Brandes, die Vorbereitung von Bergungsmöglicheiten für mobiles Kulturgut und die Durchführung von Übungen in den Objekten. Eigenständige, gesonderte Gesetze oder Rechtsvorschriften für den vorbeugenden Brandschutz in historischen Gebäuden gibt es in Deutschland nicht. Den baurordnungsrechtlichen Umgang mit historischen Gebäuden regelt § 83 MBO bzw. der jeweilige Paragraph der Landesbauordnungen unter dem Titel: Bestehende bauliche Anlage. Weil die vorhandenen Normen und Brandschutzvorschriften vor allem auf den Neubau abzielen, sind bei historischen Gebäuden Abweichungen von bestimmten Vorschriften bei Durchführung anderer Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und möglich. Solche Kompromisse zum Brandschutz sind immer Einzelfallentscheidungen im Ermessen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der Feuerwehr. Viele Baudenkmäler und Kulturgüter in Deutschland haben in den letzten Jahren einen angemessenen Brandschutz (Herstellung von Brandabschnitten, Annäherung an F-Klassen bestimmter Bauteile, Brandmeldeanlagen, etc.) erhalten. Dennoch ist kritisch festzustellen, dass umfassende Brandschutzmaßnahmen in den Baudenkmalen eher punktuell vorhanden sind und zwar meistens dort, wo Generalsanierungen durchgeführt wurden.
Zündende Gedanken. Aspekte des Brandschutzes in Baudenkmalen und Museen
Fire protection in historic monuments and museums
Fischer, B. (Autor:in)
2001
4 Seiten, 4 Bilder, 2 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Tunnelbrände - Aspekte des Brandschutzes
Online Contents | 2001
Online Contents | 2003
Aspekte des Brandschutzes bei mehrgeschossigen Bauten
Tema Archiv | 1976
|British Library Online Contents | 2016
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