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Mit der EnEV (Energieeinsparverordnung) werden erstmals die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung zusammengefasst. Damit sind künftig die Maßnahmen zur Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Transmissions- und Lüftungswärmeverluste, Einfluss von Fremdwärme, Dichtheitsanforderungen eines Gebäudes) mit den Maßnahmen zur Verringerung der Anlagenverluste (Einsatz hocheffizienter Heizkessel, energetisch günstige Verteilnetze, Verbesserung der Regelung) in bestimmten Grenzen gegeneinander verrechenbar. Mit der EnEV wird nicht mehr der zulässige Jahres-Heizwärmebedarf, sondern der Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes begrenzt. Der Heizenergiebedarf wird bestimmt durch den Heizwärmebedarf des Gebäudes, den Nutzwärmebedarf der Trinkwarmwasserbereitung sowie der Summe der Anlagenverluste vermindert um den Anteil der regenerativen bzw. rückgewinnbaren Energie. Die EnEV wird nicht auf den Jahres-Endenergiebedarf, sondern auf den Jahres-Primärenergiebedarf abgestellt. Das bedeutet, dass auch die vorgelagerten Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" der einzusetzenden Energie bei der Festlegung der Anforderungen mit berücksichtigt werden. Damit lässt sich im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung der tatsächlich relevante Energiebedarf eines Gebäudes im Hinblick auf die politisch erwünschte Reduzierung der CO2-Emissionen exakt quantifizieren. (Gasfachliche Aussprachetagung (GAT), Hannover, D, 20.-21.Nov.2001)
Mit der EnEV (Energieeinsparverordnung) werden erstmals die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung zusammengefasst. Damit sind künftig die Maßnahmen zur Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Transmissions- und Lüftungswärmeverluste, Einfluss von Fremdwärme, Dichtheitsanforderungen eines Gebäudes) mit den Maßnahmen zur Verringerung der Anlagenverluste (Einsatz hocheffizienter Heizkessel, energetisch günstige Verteilnetze, Verbesserung der Regelung) in bestimmten Grenzen gegeneinander verrechenbar. Mit der EnEV wird nicht mehr der zulässige Jahres-Heizwärmebedarf, sondern der Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes begrenzt. Der Heizenergiebedarf wird bestimmt durch den Heizwärmebedarf des Gebäudes, den Nutzwärmebedarf der Trinkwarmwasserbereitung sowie der Summe der Anlagenverluste vermindert um den Anteil der regenerativen bzw. rückgewinnbaren Energie. Die EnEV wird nicht auf den Jahres-Endenergiebedarf, sondern auf den Jahres-Primärenergiebedarf abgestellt. Das bedeutet, dass auch die vorgelagerten Prozessketten außerhalb der Systemgrenze "Gebäude" der einzusetzenden Energie bei der Festlegung der Anforderungen mit berücksichtigt werden. Damit lässt sich im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung der tatsächlich relevante Energiebedarf eines Gebäudes im Hinblick auf die politisch erwünschte Reduzierung der CO2-Emissionen exakt quantifizieren. (Gasfachliche Aussprachetagung (GAT), Hannover, D, 20.-21.Nov.2001)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) - eine neue Herausforderung?
The saving of power consumption regulation - a new challenge?
Cyris, G. (Autor:in)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 142 ; 808-811
2001
4 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Energieeinsparverordnung (EnEV)
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