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Betrieb und Instandhaltung von begehbaren Leitungsgängen. 2. Teil des Leitfadens zu Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen
(Forts. aus Heft 41(99)9, S. 44-45, 48-49) Während der 1. Teil des Leitfadens allgemeine Grundlagen und Anforderungen, insbesondere zur funktionellen Gestaltung, zur Rechtssituation und Planung sowie zu sicherheitstechnischen und organisatorischen Belangen formulierte werden im 2. Teil allgemein anerkannte Grundlagen zu betrieblichen Abläufen, zur Ausgestaltung bzw. Ausstattung und zur Instandhaltung der Leitungsgänge sowie seiner Anlagenteile vorgegeben. Er soll Eigentümer und Betreiber von begehbaren Leitungsgängen in die Lage versetzen, ihre Anlagen nach technischen und wirtschaftlichen Zielen zu unterhalten und die Nutzungsbedingungen langfristig, uneingeschränkt, sicher und flexibel zu gestalten. Als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung begehbarer Leitungsgänge werden vertragliche Vereinbarungen sowie die Vorgabe und Verknüpfung von Dokumenten genannt, die ein gewisses Organisationsniveau sichern. Durch die Formulierung von Anforderungen an betriebliche Einrichtungen, wie Entwässerungs-, Lüftungs- und elektrische Anlagen, begehbare und nutzbare Anlagenteile wird ein bestimmtes Ausstattungsniveau vorgegeben, welches die ständige und unmittelbare Einflussnahme auf das Betriebsregime der Leitungen ermöglicht. Des Weiteren werden die zyklisch notwendigen Inspektions- und Wartungsmaßnahmen aufgelistet und ihre Aufwendungen grob kalkuliert (GSTT-Information Nr. 16).
Betrieb und Instandhaltung von begehbaren Leitungsgängen. 2. Teil des Leitfadens zu Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen
(Forts. aus Heft 41(99)9, S. 44-45, 48-49) Während der 1. Teil des Leitfadens allgemeine Grundlagen und Anforderungen, insbesondere zur funktionellen Gestaltung, zur Rechtssituation und Planung sowie zu sicherheitstechnischen und organisatorischen Belangen formulierte werden im 2. Teil allgemein anerkannte Grundlagen zu betrieblichen Abläufen, zur Ausgestaltung bzw. Ausstattung und zur Instandhaltung der Leitungsgänge sowie seiner Anlagenteile vorgegeben. Er soll Eigentümer und Betreiber von begehbaren Leitungsgängen in die Lage versetzen, ihre Anlagen nach technischen und wirtschaftlichen Zielen zu unterhalten und die Nutzungsbedingungen langfristig, uneingeschränkt, sicher und flexibel zu gestalten. Als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung begehbarer Leitungsgänge werden vertragliche Vereinbarungen sowie die Vorgabe und Verknüpfung von Dokumenten genannt, die ein gewisses Organisationsniveau sichern. Durch die Formulierung von Anforderungen an betriebliche Einrichtungen, wie Entwässerungs-, Lüftungs- und elektrische Anlagen, begehbare und nutzbare Anlagenteile wird ein bestimmtes Ausstattungsniveau vorgegeben, welches die ständige und unmittelbare Einflussnahme auf das Betriebsregime der Leitungen ermöglicht. Des Weiteren werden die zyklisch notwendigen Inspektions- und Wartungsmaßnahmen aufgelistet und ihre Aufwendungen grob kalkuliert (GSTT-Information Nr. 16).
Betrieb und Instandhaltung von begehbaren Leitungsgängen. 2. Teil des Leitfadens zu Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen
Reim, K.P. (Autor:in)
tis. Tiefbau, Ingenieurbau, Straßenbau ; 44 ; 43-45
2002
3 Seiten, 3 Bilder, 7 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch