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Ende Mai fand im Fraunhofer-Institut eine Biometrie-Konferenz mit dem Thema Anwendungen und Datenschutz statt. Dass die Referenten sich mit dem Thema so schwer taten, liegt zu einem guten Teil daran, dass der Umgang mit biometrischen Daten gesetzlich noch nicht geregelt ist. Mit der Novelle des Terrorismusbekämpfungsgesetzes wurde in das Pass- und das Personalausweisgesetz Regelungen aufgenommen, die besagen, dass Pässe und Personalausweise neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht des Inhabers erhalten dürfen. Diese Merkmale dürfen auf den Ausweisen verschlüsselt gespeichert werden. Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Bis jetzt ist völlig ungeklärt, wie ein Ausweis mit zusätzlichen biometrischen Merkmalen aussehen soll. Eine sehr an der Biometrie interessierte Behörde ist das Bundeskriminalamt, wo verschiedene Projekte existieren. Eines dieser Projekte ist das Bioface: Unter diesem Stichwort prüft und bewertet das Bundeskriminalamt Systeme zur Gesichtserkennung. Zu diesem Zweck existiert eine Datenbasis von mehr als 100000 Lichtbildern aus polizeilichen Fahndungsarchiven. In eine völlig neue Dimension der Biometrie führte ein Vortrag: Er stellt das Genom des Menschen als individuelles biometrisches Merkmal vor, das noch dazu sehr gut für die elektronische Verarbeitung geeignet ist. Zwar ist die Bedeutung der DNA noch nicht entschlüsselt, fest steht aber schon jetzt, dass Gene weit mehr verraten als gewünscht. Die Biometrie hat seit dem 11. September bei vielen Politikern große Erwartungen geweckt, die wohl nicht alle erfüllt werden können.
Ende Mai fand im Fraunhofer-Institut eine Biometrie-Konferenz mit dem Thema Anwendungen und Datenschutz statt. Dass die Referenten sich mit dem Thema so schwer taten, liegt zu einem guten Teil daran, dass der Umgang mit biometrischen Daten gesetzlich noch nicht geregelt ist. Mit der Novelle des Terrorismusbekämpfungsgesetzes wurde in das Pass- und das Personalausweisgesetz Regelungen aufgenommen, die besagen, dass Pässe und Personalausweise neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht des Inhabers erhalten dürfen. Diese Merkmale dürfen auf den Ausweisen verschlüsselt gespeichert werden. Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Bis jetzt ist völlig ungeklärt, wie ein Ausweis mit zusätzlichen biometrischen Merkmalen aussehen soll. Eine sehr an der Biometrie interessierte Behörde ist das Bundeskriminalamt, wo verschiedene Projekte existieren. Eines dieser Projekte ist das Bioface: Unter diesem Stichwort prüft und bewertet das Bundeskriminalamt Systeme zur Gesichtserkennung. Zu diesem Zweck existiert eine Datenbasis von mehr als 100000 Lichtbildern aus polizeilichen Fahndungsarchiven. In eine völlig neue Dimension der Biometrie führte ein Vortrag: Er stellt das Genom des Menschen als individuelles biometrisches Merkmal vor, das noch dazu sehr gut für die elektronische Verarbeitung geeignet ist. Zwar ist die Bedeutung der DNA noch nicht entschlüsselt, fest steht aber schon jetzt, dass Gene weit mehr verraten als gewünscht. Die Biometrie hat seit dem 11. September bei vielen Politikern große Erwartungen geweckt, die wohl nicht alle erfüllt werden können.
Tabuthema Datenschutz. Biometrie-Konferenz nähert sich dem Thema Datenschutz nur zögernd
Kroll, J. (Autor:in)
Elektronik, Poing ; 51 ; 38-42
2002
4 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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