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Instandsetzung einer Winkelstützmauer - Teil I
Es wird der Fall einer nicht standsicher ausgeführten Stützwand als Teil einer Hallenkonstruktion geschildert. Die Fehler, die bei der Planung und Ausführung der Konstruktion gemacht wurde, können vermieden werden. Es zeigt sich, dass und wie weit die Qualität der Planung und Ausführung wesentlicher Konstruktionsteile unter wirtschaftlichen Druck geraten ist. In der Objektplanung wäre die Höhensituation des Geländes zu berücksichtigen und bereits in der Entwurfsphase die zutreffende Einschätzung des Bodens zu veranlassen gewesen. Auf Basis der Durchlässigkeit des Bodes erforderten die anerkannten Regeln der Technik die Einstufung in einen Bodenfeuchte-Lastfall und die Anordnung einer Drainage oder den Ansatz hydrostatischen Drucks. Für das Ineinandergreifen der Fachentwürfe ist der Entwurfsverfasser verantwortlich. Neben dem Fehlen des hydrostatischen Drucks enthielt die statische Berechnung zumindest teilweise unzutreffende beziehungsweise nicht nachvollziehbare Ansätze und war in der Nachweisführung unvollständig. Die Konzeption einer Stützwand mit luftseitigem Fuß war fragwürdig. Bei allen durchgeführten Vergleichsberechnungen ergaben sich Defizite der äußeren (Sicherheit gegen Gleiten, Kippen, Geländebruch, Grundbruch) und/oder inneren (Bemessung) Standsicherheit. Die Ausführung des Bauwerks verstieß damit sowohl gegen die anerkannten Regeln der Technik als auch gegen bauaufsichtlich eingeführte - also verbindlich zu beachtende - Normen. Die Standsicherheit war nicht gewährleistet. Weil die Stützwand wesentlicher Teil der Hallenaußenwand ist, erstreckt sich die Gefährdung auch auf die Standsicherheit der Halle. Über Sanierung und Mängelbeseitigung wird im zweiten Teil des Beitrag berichtet. (wird fortgesetzt)
Instandsetzung einer Winkelstützmauer - Teil I
Es wird der Fall einer nicht standsicher ausgeführten Stützwand als Teil einer Hallenkonstruktion geschildert. Die Fehler, die bei der Planung und Ausführung der Konstruktion gemacht wurde, können vermieden werden. Es zeigt sich, dass und wie weit die Qualität der Planung und Ausführung wesentlicher Konstruktionsteile unter wirtschaftlichen Druck geraten ist. In der Objektplanung wäre die Höhensituation des Geländes zu berücksichtigen und bereits in der Entwurfsphase die zutreffende Einschätzung des Bodens zu veranlassen gewesen. Auf Basis der Durchlässigkeit des Bodes erforderten die anerkannten Regeln der Technik die Einstufung in einen Bodenfeuchte-Lastfall und die Anordnung einer Drainage oder den Ansatz hydrostatischen Drucks. Für das Ineinandergreifen der Fachentwürfe ist der Entwurfsverfasser verantwortlich. Neben dem Fehlen des hydrostatischen Drucks enthielt die statische Berechnung zumindest teilweise unzutreffende beziehungsweise nicht nachvollziehbare Ansätze und war in der Nachweisführung unvollständig. Die Konzeption einer Stützwand mit luftseitigem Fuß war fragwürdig. Bei allen durchgeführten Vergleichsberechnungen ergaben sich Defizite der äußeren (Sicherheit gegen Gleiten, Kippen, Geländebruch, Grundbruch) und/oder inneren (Bemessung) Standsicherheit. Die Ausführung des Bauwerks verstieß damit sowohl gegen die anerkannten Regeln der Technik als auch gegen bauaufsichtlich eingeführte - also verbindlich zu beachtende - Normen. Die Standsicherheit war nicht gewährleistet. Weil die Stützwand wesentlicher Teil der Hallenaußenwand ist, erstreckt sich die Gefährdung auch auf die Standsicherheit der Halle. Über Sanierung und Mängelbeseitigung wird im zweiten Teil des Beitrag berichtet. (wird fortgesetzt)
Instandsetzung einer Winkelstützmauer - Teil I
Achmüller, L. (Autor:in)
Beton- und Stahlbetonbau ; 97 ; 435-436
2002
2 Seiten, 2 Bilder, 4 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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