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Die neue Trinkwasserverordnung - Wichtige Pflichten der Wasserversorger
Mit der ab 1. 1. 2003 in Kraft getretenen neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird die EG-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Damit ergeben sich für die Wasserversorger neue Pflichten; allerdings müssen Details zum Vollzug noch in den Bundesländern erarbeitet werden. Für die Trinkwasseruntersuchungen treten neben die Eigenüberwachung der Wasserversorger die Pflicht zu amtlichen Untersuchungen durch Akkreditierte Labors, vom Gesundheitsamt amtlich bestellte Stellen (DIN EN ISO/IEC 17025). Weiter werden die Pflicht zur Anzeige von Grenzwertüberschreitungen sowie Ausnahmegenehmigungen zur Versorgung, bei gesundheitsgefärdenden und bei nicht gesundheitsgefärdenden Grenzwertüberschreitung unter Risikoabwägung besprochen; und die Pflicht zur Vorsorgeplanung sowohl der Wasserversorgungsunternehmen als auch der Überwachungsbehörden für mögliche Grenzwertüberschreitungen (Maßnahmenpläne, Handlungspläne, insbesondere Aufbereitung und Desinfektionsmittel betreffend). Neu ist auch die Pflicht der Wasserversorger und/oder des Gesundheitsamts zur Information der Verbraucher über die Trinkwasserbeschaffenheit.
Die neue Trinkwasserverordnung - Wichtige Pflichten der Wasserversorger
Mit der ab 1. 1. 2003 in Kraft getretenen neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird die EG-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Damit ergeben sich für die Wasserversorger neue Pflichten; allerdings müssen Details zum Vollzug noch in den Bundesländern erarbeitet werden. Für die Trinkwasseruntersuchungen treten neben die Eigenüberwachung der Wasserversorger die Pflicht zu amtlichen Untersuchungen durch Akkreditierte Labors, vom Gesundheitsamt amtlich bestellte Stellen (DIN EN ISO/IEC 17025). Weiter werden die Pflicht zur Anzeige von Grenzwertüberschreitungen sowie Ausnahmegenehmigungen zur Versorgung, bei gesundheitsgefärdenden und bei nicht gesundheitsgefärdenden Grenzwertüberschreitung unter Risikoabwägung besprochen; und die Pflicht zur Vorsorgeplanung sowohl der Wasserversorgungsunternehmen als auch der Überwachungsbehörden für mögliche Grenzwertüberschreitungen (Maßnahmenpläne, Handlungspläne, insbesondere Aufbereitung und Desinfektionsmittel betreffend). Neu ist auch die Pflicht der Wasserversorger und/oder des Gesundheitsamts zur Information der Verbraucher über die Trinkwasserbeschaffenheit.
Die neue Trinkwasserverordnung - Wichtige Pflichten der Wasserversorger
Ließfeld, R. (Autor:in)
Energie Wasser Praxis ; 54 ; 10-15
2003
6 Seiten, 5 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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