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Neue Dimension. Notfallpläne für den Brandfall
Der gesetzliche Auftrag für die öffentlichen Feuerwehren lautet, Menschen und Tierleben zu retten, wirksame Löscharbeiten durchzuführen und Schäden zu begrenzen. Dies bedingt immer auch die Verpflichtung, bei der Planung von vorbeugenden und betrieblichen Maßnahmen mitzuwirken. In der Aufarbeitung zahlreicher Großschadensfälle kommt neben dem vorbeugenden Brandschutz und dem abwehrenden Brandschutz als kommunale Aufgabe der dritten Säule des Brandschutzgesamtkonzeptes, dem betrieblichen Brandschutz, eine tragende Bedeutung zu. Die Leitung des Krankenhauses ist für den betrieblichen und baulichen Brandschutz sowie für die Erstellung einer Brandschutzordnung verantwortlich. Betrachtet man die Gesamtzusammenhänge in der Gefährdungsanalyse über das Brandschutzkonzept hinaus, so wird allerdings deutlich, dass die herkömmlichen Strukturen nicht mehr ausreichen. Mit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001, der steigenden Zahl von Naturkatastrophen, den wiederkehrenden Großschadensereignissen und den alltäglichen Einsätzen wird ein Überdenken der bisherigen Konzeptionen notwendig. Künftige Notfallpläne müssen modular aufgebaut sein und Strukturen schaffen, die sowohl im einzelnen Schadensfall als auch ohne organisatorisch-administrative Veränderungen in der Katastrophe funktionieren.
Neue Dimension. Notfallpläne für den Brandfall
Der gesetzliche Auftrag für die öffentlichen Feuerwehren lautet, Menschen und Tierleben zu retten, wirksame Löscharbeiten durchzuführen und Schäden zu begrenzen. Dies bedingt immer auch die Verpflichtung, bei der Planung von vorbeugenden und betrieblichen Maßnahmen mitzuwirken. In der Aufarbeitung zahlreicher Großschadensfälle kommt neben dem vorbeugenden Brandschutz und dem abwehrenden Brandschutz als kommunale Aufgabe der dritten Säule des Brandschutzgesamtkonzeptes, dem betrieblichen Brandschutz, eine tragende Bedeutung zu. Die Leitung des Krankenhauses ist für den betrieblichen und baulichen Brandschutz sowie für die Erstellung einer Brandschutzordnung verantwortlich. Betrachtet man die Gesamtzusammenhänge in der Gefährdungsanalyse über das Brandschutzkonzept hinaus, so wird allerdings deutlich, dass die herkömmlichen Strukturen nicht mehr ausreichen. Mit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001, der steigenden Zahl von Naturkatastrophen, den wiederkehrenden Großschadensereignissen und den alltäglichen Einsätzen wird ein Überdenken der bisherigen Konzeptionen notwendig. Künftige Notfallpläne müssen modular aufgebaut sein und Strukturen schaffen, die sowohl im einzelnen Schadensfall als auch ohne organisatorisch-administrative Veränderungen in der Katastrophe funktionieren.
Neue Dimension. Notfallpläne für den Brandfall
Schallhorn, J. (Autor:in)
W+S. Wirtschaftsschutz und Sicherheitstechnik ; 25 ; 25-27
2003
3 Seiten, 1 Bild, 1 Tabelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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