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Auswirkungen des Extremhochwassers vom August 2002 auf die Sicherheit von Speicheranlagen der sächsischen Landestalsperrenverwaltung - eine erste Einschätzung
Durch das Hochwasser vom 11. bis 15. August 2002 wurden viele Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken der sächsischen Landestalsperrenverwaltung (LTV) außergewöhnlichen Beanspruchungen ausgesetzt, wobei in einer Reihe von Fällen die der Bemessung der Stauanlagen zu Grunde liegenden Hochwasserbemessungszuflüsse erreicht bzw. sogar überschritten wurden. Im Beitrag werden dazu die Beanspruchungssituation, die Verhaltens- und Sicherheitsbewertung sowie die eingetretenen Hochwasserschäden beschrieben. In Auswertung des extremen Hochwasserereignisses wurden zur Gewährleistung der Sicherheit an den Stauanlagen folgende Erfordernisse abgeleitet: (1) Überprüfung bzw. Überarbeitung der hydrologischen Gutachten. Insbesondere betrifft das die Größen der Bemessungszuflüsse für die Hochwasserbemessungsfälle 1 und 2 (BHQ(1)/BHQ(2) gemäß E DIN 19700-11 (08/2001). (2) Für eine Reihe von Stauanlagen sind die im Freibord vorzusehenden Sicherheitszuschläge auf der Grundlage der Einstaubedingungen während des Augusthochwassers zu quantifizieren und neu festzulegen. (3) Im Ergebnis der gewonnenen Erkenntnisse sind die Überflutungssicherheitsnachweise für eine ganze Reihe von Stauanlagen neu zu führen und ggf. bauliche oder betriebliche Anpassungsmaßnahmen einzuleiten. (4) Die messtechnische Ausstattung einer Reihe von Stauanlagen ist verbesserungs- bzw. ergänzungsbedürftig. (5) Der Automatisierung von wichtigen Messeinrichtungen an Stauanlagen wird ein höherer Stellenwert beigemessen als bisher.
Auswirkungen des Extremhochwassers vom August 2002 auf die Sicherheit von Speicheranlagen der sächsischen Landestalsperrenverwaltung - eine erste Einschätzung
Durch das Hochwasser vom 11. bis 15. August 2002 wurden viele Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken der sächsischen Landestalsperrenverwaltung (LTV) außergewöhnlichen Beanspruchungen ausgesetzt, wobei in einer Reihe von Fällen die der Bemessung der Stauanlagen zu Grunde liegenden Hochwasserbemessungszuflüsse erreicht bzw. sogar überschritten wurden. Im Beitrag werden dazu die Beanspruchungssituation, die Verhaltens- und Sicherheitsbewertung sowie die eingetretenen Hochwasserschäden beschrieben. In Auswertung des extremen Hochwasserereignisses wurden zur Gewährleistung der Sicherheit an den Stauanlagen folgende Erfordernisse abgeleitet: (1) Überprüfung bzw. Überarbeitung der hydrologischen Gutachten. Insbesondere betrifft das die Größen der Bemessungszuflüsse für die Hochwasserbemessungsfälle 1 und 2 (BHQ(1)/BHQ(2) gemäß E DIN 19700-11 (08/2001). (2) Für eine Reihe von Stauanlagen sind die im Freibord vorzusehenden Sicherheitszuschläge auf der Grundlage der Einstaubedingungen während des Augusthochwassers zu quantifizieren und neu festzulegen. (3) Im Ergebnis der gewonnenen Erkenntnisse sind die Überflutungssicherheitsnachweise für eine ganze Reihe von Stauanlagen neu zu führen und ggf. bauliche oder betriebliche Anpassungsmaßnahmen einzuleiten. (4) Die messtechnische Ausstattung einer Reihe von Stauanlagen ist verbesserungs- bzw. ergänzungsbedürftig. (5) Der Automatisierung von wichtigen Messeinrichtungen an Stauanlagen wird ein höherer Stellenwert beigemessen als bisher.
Auswirkungen des Extremhochwassers vom August 2002 auf die Sicherheit von Speicheranlagen der sächsischen Landestalsperrenverwaltung - eine erste Einschätzung
Effects of the extreme flood in august 2002 on the safety of water reservoir authority in Saxony - a first assessment
Sieber, H.U. (Autor:in)
Wasserwirtschaft ; 93 ; 30-35
2003
6 Seiten, 7 Bilder, 2 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
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