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Unter Denkmalschutz wird in der vorliegenden Abhandlung der Schutz von Kulturdenkmälern verstanden. Es gibt kein Bundesdenkmalschutzgesetz und alle 16 Bundesländer haben Denkmalschutzgesetze. Gegenstand des Denkmalschutzes sind vorwiegend bauliche Anlagen. Das Ziel des Denkmalschutzes besteht für einzelne Baudenkmäler und für Denkmalbereiche darin zu vermeiden, dass ihr Erscheinungsbild beeinträchtigt wird. Dementsprechend fordern die Denkmalschutzgesetze durchweg einleitend, dass die Belange des Denkmalschutzes bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen sind und die für den Denkmalschutz zuständigen Behörden in die öffentlichen Planungen und Maßnahmen frühzeitig mit dem Ziel einzuschalten sind, dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie ein denkmalgerechter Zustand ihrer Umgebung sichergestellt werden. Im Beitrag wird unter Verwertung einschlägiger Gerichtsentscheidungen erläutert, welche Bedeutung den Belangen des Denkmalschutzes in der Bauleitplanung zukommt. Anschließend wird das Spannungsfeld Denkmalschutz und städtebauliche Erhaltungsbestimmungen diskutiert. Des Weiteren wird die Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei örtlichen Bauvorschriften untersucht und die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes bei der baurechtlichen Zulässigkeit von Baumaßnahmen erläutert.
Unter Denkmalschutz wird in der vorliegenden Abhandlung der Schutz von Kulturdenkmälern verstanden. Es gibt kein Bundesdenkmalschutzgesetz und alle 16 Bundesländer haben Denkmalschutzgesetze. Gegenstand des Denkmalschutzes sind vorwiegend bauliche Anlagen. Das Ziel des Denkmalschutzes besteht für einzelne Baudenkmäler und für Denkmalbereiche darin zu vermeiden, dass ihr Erscheinungsbild beeinträchtigt wird. Dementsprechend fordern die Denkmalschutzgesetze durchweg einleitend, dass die Belange des Denkmalschutzes bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen sind und die für den Denkmalschutz zuständigen Behörden in die öffentlichen Planungen und Maßnahmen frühzeitig mit dem Ziel einzuschalten sind, dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie ein denkmalgerechter Zustand ihrer Umgebung sichergestellt werden. Im Beitrag wird unter Verwertung einschlägiger Gerichtsentscheidungen erläutert, welche Bedeutung den Belangen des Denkmalschutzes in der Bauleitplanung zukommt. Anschließend wird das Spannungsfeld Denkmalschutz und städtebauliche Erhaltungsbestimmungen diskutiert. Des Weiteren wird die Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei örtlichen Bauvorschriften untersucht und die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes bei der baurechtlichen Zulässigkeit von Baumaßnahmen erläutert.
Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei Maßnahmen nach dem Städtebau- und Bauordnungsrecht
Consideration of monument conservation in town planning and building law
Stich, R. (Autor:in)
UPR - Umwelt- und Planungsrecht ; 23 ; 241-247
2003
7 Seiten, Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugesetzbuch
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