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Brandschutz in Krankenhäusern ist vor allem dann eine kritische Aufgabe, wenn im Brandfall die Gefahr besteht, dass infektiöse, biologische, gentechnisch veränderte, radioaktive oder toxische Stoffe freigesetzt werden können. Der Überwachungsbedarf ist entsprechend hoch und muss dem jeweiligen Gefahrenpotenzial angepasst werden. Für die einzelnen Bereiche gibt es verschiedene, zum Teil gesetzlich definierte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Diese werden grob aufgelistet und mit entsprechenden Verweisen auf Sekundärquellen versehen. Neben zu erfüllenden Betriebsbedingungen gilt es aber auch, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, welche die Organisationsflicht, die Informationspflicht und die Schulungspflicht betreffen. Ein ausgereifter Gefahrenabwehrplan und gut ausgebildete Mitarbeiter sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor.
Brandschutz in Krankenhäusern ist vor allem dann eine kritische Aufgabe, wenn im Brandfall die Gefahr besteht, dass infektiöse, biologische, gentechnisch veränderte, radioaktive oder toxische Stoffe freigesetzt werden können. Der Überwachungsbedarf ist entsprechend hoch und muss dem jeweiligen Gefahrenpotenzial angepasst werden. Für die einzelnen Bereiche gibt es verschiedene, zum Teil gesetzlich definierte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Diese werden grob aufgelistet und mit entsprechenden Verweisen auf Sekundärquellen versehen. Neben zu erfüllenden Betriebsbedingungen gilt es aber auch, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, welche die Organisationsflicht, die Informationspflicht und die Schulungspflicht betreffen. Ein ausgereifter Gefahrenabwehrplan und gut ausgebildete Mitarbeiter sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor.
Organisatorische Brandschutz in überwachungsbedürftigen Einrichtungen
Uth, H. (Autor:in)
2004
13 Seiten, 2 Bilder, 2 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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