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Industrielle Reinigungsanlagen und die ATEX
Der Beitrag geht auf den Explosionsschutz für industrielle Reinigungsanlagen ein, der in den beiden EU-Richtlinien ATEX 95 und ATEX 137 geregelt ist. Betroffen sind hierbei insbesondere Reinigungsanlagen, die mit brennbaren Lösemitteln betrieben werden. Je nach Ausführung der Anlage ist in deren unmittelbaren Umgebung mit explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen, wobei der Bereich um die Anlage voraussichtlich als Zone 2 und das Anlageninnere (Behandlungskammer) unter Umständen als Zone 0 zu bezeichnen ist. Die Ausführungen in den ATEX-Richtlinien beinhalten hierzu folgendes: (1) Geräte für Zone 0 bedürfen der EG-Baumusterprüfung und Qualitätssicherung oder der Produktprüfung (Einzelprüfung), (2) Geräte für Zone 1 werden zunächst in a) elektrische Geräte (und Motoren mit innerer Verbrennung) sowie b) in nicht elektrische Geräte (übrige Geräte) unterschieden. Die erste Gruppe bedarf der EG-Baumusterprüfung und der Konformität mit der Bauart oder der Qualitätssicherung für die Produkte. Alle anderen Geräte für Zone 1 bedürfen der internen Fertigungskontrolle und der Übermittlung der technischen Unterlagen an eine benannte Stelle. Geräte für Zone 2 bedürfen nur der internen Fertigungskontrolle.
Industrielle Reinigungsanlagen und die ATEX
Der Beitrag geht auf den Explosionsschutz für industrielle Reinigungsanlagen ein, der in den beiden EU-Richtlinien ATEX 95 und ATEX 137 geregelt ist. Betroffen sind hierbei insbesondere Reinigungsanlagen, die mit brennbaren Lösemitteln betrieben werden. Je nach Ausführung der Anlage ist in deren unmittelbaren Umgebung mit explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen, wobei der Bereich um die Anlage voraussichtlich als Zone 2 und das Anlageninnere (Behandlungskammer) unter Umständen als Zone 0 zu bezeichnen ist. Die Ausführungen in den ATEX-Richtlinien beinhalten hierzu folgendes: (1) Geräte für Zone 0 bedürfen der EG-Baumusterprüfung und Qualitätssicherung oder der Produktprüfung (Einzelprüfung), (2) Geräte für Zone 1 werden zunächst in a) elektrische Geräte (und Motoren mit innerer Verbrennung) sowie b) in nicht elektrische Geräte (übrige Geräte) unterschieden. Die erste Gruppe bedarf der EG-Baumusterprüfung und der Konformität mit der Bauart oder der Qualitätssicherung für die Produkte. Alle anderen Geräte für Zone 1 bedürfen der internen Fertigungskontrolle und der Übermittlung der technischen Unterlagen an eine benannte Stelle. Geräte für Zone 2 bedürfen nur der internen Fertigungskontrolle.
Industrielle Reinigungsanlagen und die ATEX
Hohmann, Sigurd (Autor:in)
JOT Journal für Oberflächentechnik ; 44 ; 30-31
2004
2 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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