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Lärmschutz im Dialog. Konzept zur Minderung der Lärmbelastung
Mit dem Ausbau des Bremerhavener Container-Terminals will Bremen in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass Europas viertgrößter Containerhafen auch in Zukunft von den starken Wachstumsraten im Umschlag profitiert. Dabei soll die etwa 3200 m lange Stromkaje des Containerterminals (CT) um knapp 1700 m verlängert werden. Zu den Problemen, die dabei gelöst werden müssen, gehört der Schallschutz. Das Lärmschutzkonzept für Bau und Betrieb des CT 4 setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: (1) Bau der Terminalerweiterung: Durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen an Lärm emittierenden Geräten, wie Rammen, wird sichergestellt, dass die maximal zulässigen Immissionen nicht überschritten werden. (2) Räumliche Anordnung der Arbeitsflächen, Schallquellen und -barrieren in der Planung: Durch entsprechende Gestaltung der Erweiterungsflächen wurde versucht, möglichst große Abstände (etwa 250 m) zur nächstgelegenen Wohnbebauung einzuhalten. (3) Lärm mindernde Gestaltung von Arbeitsabläufen im Hafenbetrieb. (4) Überwachung der Schallemissionen durch eine automatisch arbeitende Schallmessstation. (5) Einhaltung des Standes der Technik sowie (6) Durchführung von Umbauten an den Häusern der betroffenen Anwohner. Eine sehr wichtige Maßnahme stellte auch der ständige Dialog über eine Interessenanalyse und begleitende Moderationsverfahren mit den betroffenen Anwohnern dar.
Lärmschutz im Dialog. Konzept zur Minderung der Lärmbelastung
Mit dem Ausbau des Bremerhavener Container-Terminals will Bremen in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass Europas viertgrößter Containerhafen auch in Zukunft von den starken Wachstumsraten im Umschlag profitiert. Dabei soll die etwa 3200 m lange Stromkaje des Containerterminals (CT) um knapp 1700 m verlängert werden. Zu den Problemen, die dabei gelöst werden müssen, gehört der Schallschutz. Das Lärmschutzkonzept für Bau und Betrieb des CT 4 setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: (1) Bau der Terminalerweiterung: Durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen an Lärm emittierenden Geräten, wie Rammen, wird sichergestellt, dass die maximal zulässigen Immissionen nicht überschritten werden. (2) Räumliche Anordnung der Arbeitsflächen, Schallquellen und -barrieren in der Planung: Durch entsprechende Gestaltung der Erweiterungsflächen wurde versucht, möglichst große Abstände (etwa 250 m) zur nächstgelegenen Wohnbebauung einzuhalten. (3) Lärm mindernde Gestaltung von Arbeitsabläufen im Hafenbetrieb. (4) Überwachung der Schallemissionen durch eine automatisch arbeitende Schallmessstation. (5) Einhaltung des Standes der Technik sowie (6) Durchführung von Umbauten an den Häusern der betroffenen Anwohner. Eine sehr wichtige Maßnahme stellte auch der ständige Dialog über eine Interessenanalyse und begleitende Moderationsverfahren mit den betroffenen Anwohnern dar.
Lärmschutz im Dialog. Konzept zur Minderung der Lärmbelastung
Wachholz, Carsten (Autor:in) / Kühr, Ann-Kathrin (Autor:in) / Vollstedt, Hans-Werner (Autor:in)
Umweltmagazin ; 34 ; 45-47
2004
3 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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