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Präqualifikationsverfahren für Bauunternehmen
Für Deutschland wird bereits 2005 die Möglichkeit bestehen, den bislang umständlichen Weg des Nachweises von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters in jedem einzelnen Vergabeverfahren durch ein (Prä)Qualifizierungsverfahren (PQV) zu ersetzen. Ziel des Verfahrens ist neben der deutlich spürbaren Kostenentlastung durch Entbürokratisierung die Verbesserung der Chancengleichheit der Unternehmen durch die Einführung allgemein gültiger Wertungs- und Nachweiskriterien. Präqualifikation bedeutet die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise nach den in der Richtlinie nebst ihren Anlagen festgelegten Kriterien, insbesondere auf Basis der in § 8 VOB/A definierten Anforderungen. Die Präqualifikation wird von 'Präqualifikationsstellen' durchgeführt. Dies sind private, unabhängige und fachlich kompetente Unternehmen, die in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren ermittelt werden. Wesentlicher Träger des Verfahrens ist ein 'Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen'. Die inhaltlichen Kriterien der Präqualifizierung sind in zwei Anlagen zur Richtlinie aufgeführt: Anlage 1: Kriterien der Präqualifizierung, Eignungsnachweise nach § 8 Nr. 3 VOB/A sowie Anlage 2: Einteilung der Leistungsbereiche.
Präqualifikationsverfahren für Bauunternehmen
Für Deutschland wird bereits 2005 die Möglichkeit bestehen, den bislang umständlichen Weg des Nachweises von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters in jedem einzelnen Vergabeverfahren durch ein (Prä)Qualifizierungsverfahren (PQV) zu ersetzen. Ziel des Verfahrens ist neben der deutlich spürbaren Kostenentlastung durch Entbürokratisierung die Verbesserung der Chancengleichheit der Unternehmen durch die Einführung allgemein gültiger Wertungs- und Nachweiskriterien. Präqualifikation bedeutet die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise nach den in der Richtlinie nebst ihren Anlagen festgelegten Kriterien, insbesondere auf Basis der in § 8 VOB/A definierten Anforderungen. Die Präqualifikation wird von 'Präqualifikationsstellen' durchgeführt. Dies sind private, unabhängige und fachlich kompetente Unternehmen, die in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren ermittelt werden. Wesentlicher Träger des Verfahrens ist ein 'Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen'. Die inhaltlichen Kriterien der Präqualifizierung sind in zwei Anlagen zur Richtlinie aufgeführt: Anlage 1: Kriterien der Präqualifizierung, Eignungsnachweise nach § 8 Nr. 3 VOB/A sowie Anlage 2: Einteilung der Leistungsbereiche.
Präqualifikationsverfahren für Bauunternehmen
Drosse, Eckart (Autor:in)
bbr - Fachmagazin für Brunnen- und Leitungsbau ; 56 ; 14-17
2005
4 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle
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