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30 Jahre Haftung. Brandschutz: Elektrische Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen
Für elektrische Leitungsanlagen bestehen keine Bedenken bezüglich des Brandschutzes, wenn die Forderungen der MLAR 3/2000 (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie) erfüllt sind. Bei den Anforderungen wird unterschieden in notwendige Fluren, notwendige Treppenhäuser, notwendige Fluren geringer Nutzung und notwendige Treppenhäuser geringer Nutzung. Die wichtigsten Merkmale der Verlegung und Ausführung der Leitungsanlagen in diesen Bereichen werden beschrieben. Der geforderte Funktionserhalt bei äußerer Brandeinwirkung ist gegeben, wenn die Leitungen der Norm DIN 4102 Teil 12 entsprechen. Es wird erläutert, für welche Anlagen der Funktionserhalt von 30 min oder 90 min vorgeschrieben ist. Für die Altbausanierung gilt die Regelung, dass eine bestehende Leitungsanlage erhalten bleiben darf, wenn sie nach den damals gültigen Bestimmungen ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Für den Elektroinstallateur gilt allerdings stets als oberster Grundsatz, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit Vorrang gegenüber dem Bestandsschutz haben. Als Errichter der Installation steht er 30 Jahre lang in der Verantwortung.
30 Jahre Haftung. Brandschutz: Elektrische Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen
Für elektrische Leitungsanlagen bestehen keine Bedenken bezüglich des Brandschutzes, wenn die Forderungen der MLAR 3/2000 (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie) erfüllt sind. Bei den Anforderungen wird unterschieden in notwendige Fluren, notwendige Treppenhäuser, notwendige Fluren geringer Nutzung und notwendige Treppenhäuser geringer Nutzung. Die wichtigsten Merkmale der Verlegung und Ausführung der Leitungsanlagen in diesen Bereichen werden beschrieben. Der geforderte Funktionserhalt bei äußerer Brandeinwirkung ist gegeben, wenn die Leitungen der Norm DIN 4102 Teil 12 entsprechen. Es wird erläutert, für welche Anlagen der Funktionserhalt von 30 min oder 90 min vorgeschrieben ist. Für die Altbausanierung gilt die Regelung, dass eine bestehende Leitungsanlage erhalten bleiben darf, wenn sie nach den damals gültigen Bestimmungen ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Für den Elektroinstallateur gilt allerdings stets als oberster Grundsatz, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit Vorrang gegenüber dem Bestandsschutz haben. Als Errichter der Installation steht er 30 Jahre lang in der Verantwortung.
30 Jahre Haftung. Brandschutz: Elektrische Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen
Klein, Stefan (Autor:in)
de. Der Elektro- und Gebäudetechniker ; 80 ; 56-59
2005
4 Seiten, 2 Bilder, 2 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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