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Schutz und Instandsetzung von Parkbauten
Aufgrund zahlreicher Schäden an Stahlbetonbauwerken wurden die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit in den neuen europäischen Regelwerken gegenüber der DIN 1045 in der Fassung von 1988 nochmals verschärft. Bei Parkhäusern sind die aufgetretenen Schäden vor allem auf chloridinduzierte Bewehrungskorrosion zurückzuführen. Für Betondeckung und Betonzusammensetzung sind deshalb die Expositionsklassen XD und XF nach DIN 1045 maßgebend. Die Anforderungen an die Betonzusammensetzung sind wesentlich von der Intensität der Wartung und der Art der besonderen Schutzmaßnahmen abhängig. So ist z.B. bei Verwendung einer Brückenabdichtung ein Mindestzementgehalt von 280 kg/m3, bei Fehlen eines Wartungsplans und einer dauerhaften Abdichtung dagegen ein Gehalt von 320 kg/m3 vorgeschrieben. Geeignete Beschichtungssysteme für Parkhäuser sind in einer DAfStb-Richtlinie (Deutscher Ausschuß für Stahlbeton) geregelt und in diesem Beitrag in einer Tabelle schematisch dargestellt. Zur Bestimmung der örtlichen Verteilung des Bauwerkszustandes werden Potenzialmessungen durchgeführt und Potenzialfelddiagramme erstellt, die die Grundlage für die Sanierung eines Parkhauses bilden. Die folgenden vier Instandsetzungsprinzipien für Betonflächen mit erhöhten Chloridgehalten werden ausführlich vorgestellt: W-CI: Korrosionsschutz durch Begrenzung des Wassergehalts; K: Kathodischer Korrosionsschutz der Bewehrung; R-CI: Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus und C-CI: Korrosionsschutz durch Beschichtung der Bewehrung.
Schutz und Instandsetzung von Parkbauten
Aufgrund zahlreicher Schäden an Stahlbetonbauwerken wurden die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit in den neuen europäischen Regelwerken gegenüber der DIN 1045 in der Fassung von 1988 nochmals verschärft. Bei Parkhäusern sind die aufgetretenen Schäden vor allem auf chloridinduzierte Bewehrungskorrosion zurückzuführen. Für Betondeckung und Betonzusammensetzung sind deshalb die Expositionsklassen XD und XF nach DIN 1045 maßgebend. Die Anforderungen an die Betonzusammensetzung sind wesentlich von der Intensität der Wartung und der Art der besonderen Schutzmaßnahmen abhängig. So ist z.B. bei Verwendung einer Brückenabdichtung ein Mindestzementgehalt von 280 kg/m3, bei Fehlen eines Wartungsplans und einer dauerhaften Abdichtung dagegen ein Gehalt von 320 kg/m3 vorgeschrieben. Geeignete Beschichtungssysteme für Parkhäuser sind in einer DAfStb-Richtlinie (Deutscher Ausschuß für Stahlbeton) geregelt und in diesem Beitrag in einer Tabelle schematisch dargestellt. Zur Bestimmung der örtlichen Verteilung des Bauwerkszustandes werden Potenzialmessungen durchgeführt und Potenzialfelddiagramme erstellt, die die Grundlage für die Sanierung eines Parkhauses bilden. Die folgenden vier Instandsetzungsprinzipien für Betonflächen mit erhöhten Chloridgehalten werden ausführlich vorgestellt: W-CI: Korrosionsschutz durch Begrenzung des Wassergehalts; K: Kathodischer Korrosionsschutz der Bewehrung; R-CI: Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus und C-CI: Korrosionsschutz durch Beschichtung der Bewehrung.
Schutz und Instandsetzung von Parkbauten
Raupach, Michael (Autor:in)
Der Prüfingenieur ; 60-71
2005
12 Seiten, 10 Bilder, 2 Tabellen, 15 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Instandsetzung von Parkbauten mit Kathodischem Korrosionsschutz
Online Contents | 2014
|Instandsetzung von Parkbauten mit Kathodischem Korrosionsschutz
British Library Online Contents | 2014
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