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Im Brandfall sicher ins Freie. Vorgaben für Flucht- und Rettungswege
Brände in Hotels treten immer wieder auf und gefährden dann in erheblichem Maße Personen. In Deutschland gibt es sehr konkrete Vorgaben zum Schutzniveau der Flucht- und Rettungswege. Hotels werden baurechtlich als Gebäude besondere Art und Nutzung eingestuft. Als Grundlage der länderspezifischen Verordnungen dient die Muster-Beherbungsstättenverordnung (MBeVO). Grundsatz in Hotel ist, dass der Gast in seinem Zimmer vor Bränden in anderen Bereichen geschützt ist. Trennwände mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten sind zu den Schlafräumen anderer Gäste und anderen Räumen gefordert. Zu den Räumen, die nicht zum Hotel gehören und zu Küchen oder Restaurants muss die Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten betragen. Es bestehen umfangreiche Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege, zwei voneinander getrennte Rettungswege müssen grundsätzlich vorhanden sein. Die Türen zu den Zimmer müssen Rauchschutztüren sein, die Brandlast ist minimal zu halten. Bei Fluren länger als 30 Meter müssen Rauchschutztüren diese in Abschnitte aufteilen. Die Türen müssen in Fluchtrichtung leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein und mindestens mit Beschlägen nach DIN EN 179 ausgestattet sein. Alarmierungseinrichtungen sind vorgeschrieben, um die Gäste informieren zu können. Die Flucht- und Rettungswege müssen ausgeschildert sein und beleuchtet werden. Die Sprinklerung kann als sehr sinnvolle Ergänzung gesehen werden, die im Ausland üblich ist. Ergänzt werden die baulichen Einrichtungen durch organisatorische Maßnahmen: eine Brandschutzordnung und Rettungswegpläne in den Gästezimmer, entsprechende Schulungen des Personals.
Im Brandfall sicher ins Freie. Vorgaben für Flucht- und Rettungswege
Brände in Hotels treten immer wieder auf und gefährden dann in erheblichem Maße Personen. In Deutschland gibt es sehr konkrete Vorgaben zum Schutzniveau der Flucht- und Rettungswege. Hotels werden baurechtlich als Gebäude besondere Art und Nutzung eingestuft. Als Grundlage der länderspezifischen Verordnungen dient die Muster-Beherbungsstättenverordnung (MBeVO). Grundsatz in Hotel ist, dass der Gast in seinem Zimmer vor Bränden in anderen Bereichen geschützt ist. Trennwände mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten sind zu den Schlafräumen anderer Gäste und anderen Räumen gefordert. Zu den Räumen, die nicht zum Hotel gehören und zu Küchen oder Restaurants muss die Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten betragen. Es bestehen umfangreiche Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege, zwei voneinander getrennte Rettungswege müssen grundsätzlich vorhanden sein. Die Türen zu den Zimmer müssen Rauchschutztüren sein, die Brandlast ist minimal zu halten. Bei Fluren länger als 30 Meter müssen Rauchschutztüren diese in Abschnitte aufteilen. Die Türen müssen in Fluchtrichtung leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein und mindestens mit Beschlägen nach DIN EN 179 ausgestattet sein. Alarmierungseinrichtungen sind vorgeschrieben, um die Gäste informieren zu können. Die Flucht- und Rettungswege müssen ausgeschildert sein und beleuchtet werden. Die Sprinklerung kann als sehr sinnvolle Ergänzung gesehen werden, die im Ausland üblich ist. Ergänzt werden die baulichen Einrichtungen durch organisatorische Maßnahmen: eine Brandschutzordnung und Rettungswegpläne in den Gästezimmer, entsprechende Schulungen des Personals.
Im Brandfall sicher ins Freie. Vorgaben für Flucht- und Rettungswege
Wolf, Torsten (Autor:in)
W+S. Das Sicherheitsmagazin ; 27 ; 17-19
2005
3 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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