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Nicht dem Zufall überlassen. Brandschutz im Krankenhaus
Brennen kann es zu jeder Zeit, insbesondere, wenn so viel Technik auf engem Raum konzentriert ist wie in einem Krankenhaus. Die Landesgesetzgeber verpflichten dementsprechend Kliniken sowie Alten- und Pflegeheime zum vorbeugenden baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz für den Notfall. Zum baulichen Brandschutz gehören unter anderem Brandwände, in Fluchtrichtung öffnende Brand- und Rauchschutztüren sowie Flucht- und Rettungswege und Aufstellflächen für die Drehleiter der Feuerwehr. Bodenbeläge müssen schwer entflammbar bzw. nicht brennbar sein. Jedes Obergeschoss im Pflegebereich muss zwei Brandabschnitte haben, die jeweils mit einem anderen Brandabschnitt und einem Treppenraum unmittelbar verbunden sein müssen. Fahrkörbe von Bettenaufzügen und Feuerwehraufzügen sind so zu bemessen, dass mindestens Platz für ein Bett und zwei Begleiterpersonen vorhanden ist. Krankenhäuser müssen eine Feuermeldeeinrichtung haben, hierzu gehören automatisch auslösende und manuelle Brandmelder. Außerdem müssen sie über ein Alarmsystem verfügen. Zudem müssen einige Einrichtungen über eine sich selbsttätig einschaltende Notstromversorgung verfügen. Zum organisatorischen Brandschutz gehört es u.a., Brandschutzbeauftragte zu benennen und zu qualifizieren. Außerdem muss eine Brandschutzordnung aufgestellt werden. Die Abläufe im Brandfall müssen klar geregelt sein und den Mitarbeitern aktuell und sicher vertraut sein. Definierte Abläufe sind einzuhalten. Die Klinik-Einsatzleitung hat die Aufgabe, die Feuerwehr-Einsatzleitung incl. leitenden Notarzt des Rettungsdienstes zu beraten und zu informieren sowie den Ablauf in den nicht betroffenen Klinikbereichen zu organisieren.
Nicht dem Zufall überlassen. Brandschutz im Krankenhaus
Brennen kann es zu jeder Zeit, insbesondere, wenn so viel Technik auf engem Raum konzentriert ist wie in einem Krankenhaus. Die Landesgesetzgeber verpflichten dementsprechend Kliniken sowie Alten- und Pflegeheime zum vorbeugenden baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz für den Notfall. Zum baulichen Brandschutz gehören unter anderem Brandwände, in Fluchtrichtung öffnende Brand- und Rauchschutztüren sowie Flucht- und Rettungswege und Aufstellflächen für die Drehleiter der Feuerwehr. Bodenbeläge müssen schwer entflammbar bzw. nicht brennbar sein. Jedes Obergeschoss im Pflegebereich muss zwei Brandabschnitte haben, die jeweils mit einem anderen Brandabschnitt und einem Treppenraum unmittelbar verbunden sein müssen. Fahrkörbe von Bettenaufzügen und Feuerwehraufzügen sind so zu bemessen, dass mindestens Platz für ein Bett und zwei Begleiterpersonen vorhanden ist. Krankenhäuser müssen eine Feuermeldeeinrichtung haben, hierzu gehören automatisch auslösende und manuelle Brandmelder. Außerdem müssen sie über ein Alarmsystem verfügen. Zudem müssen einige Einrichtungen über eine sich selbsttätig einschaltende Notstromversorgung verfügen. Zum organisatorischen Brandschutz gehört es u.a., Brandschutzbeauftragte zu benennen und zu qualifizieren. Außerdem muss eine Brandschutzordnung aufgestellt werden. Die Abläufe im Brandfall müssen klar geregelt sein und den Mitarbeitern aktuell und sicher vertraut sein. Definierte Abläufe sind einzuhalten. Die Klinik-Einsatzleitung hat die Aufgabe, die Feuerwehr-Einsatzleitung incl. leitenden Notarzt des Rettungsdienstes zu beraten und zu informieren sowie den Ablauf in den nicht betroffenen Klinikbereichen zu organisieren.
Nicht dem Zufall überlassen. Brandschutz im Krankenhaus
Maaß, Jochen (Autor:in)
W+S. Wirtschaftsschutz und Sicherheitstechnik ; 27 ; 27-29
2005
3 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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