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Der BGH (Bundesgerichtshof) stellt folgende Anforderungen an den Nachweis einer Bauzeitverzögerung: konkrete Darlegung der Behinderung oder Störung, Nachweis der behindernden Wirkung auf den Bauablauf, Berücksichtigung von Umständen, die gegen eine behindernde Wirkung sprechen, Berücksichtigung von Möglichkeiten Bauabschnitte vorzuziehen oder den Ablauf umzustellen. Die Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Planlieferterminen ist nicht ausreichend. Graphiken zeigen den Ablauf beim Erzeugen eines hypothetisch ungestörten tatsächlichen Terminplans, Anteile der Störungsdauer bei dem Terminplan und den gestörten tatsächlichen Terminplan. Anschließend wird der vertraglich geschuldete Soll-Bauablauf vorgestellt. Nach der Darstellung der Projektdokumentation wird ein Beispiel für den Nachweis der störungsmodifizierten Bauzeitverkürzungen gezeigt und der Sachverhalt dargelegt. Bei dem Neubau eines Museums wurde der Soll-Terminplan durch eine verspätet geprüfte und freigegebene Werkplanung gestört. Dadurch konnte die anschließende Fertigungsplanung erst später begonnen werden. Die weiteren Abbildungen zeigen das Ergebnis der Schriftverkehrsauswertung und der Anspruchsgrundlage, Berechnung der ansetzbaren Störungs- beziehungsweise Behinderungsdauer und die Modifizierung des letztgültigen Soll-Terminplans. Anschließend sind die Auswirkungen der Störung auf die Werkplanung und Verglasung mit den Terminplänen dargestellt. Danach wird die Berechnung der ansetzbaren Störungs- beziehungsweise Behinderungsdauer vorgestellt. Zum Schluss folgt eine Gegenüberstellung der Solldaten zu den modifizierten Solldaten und dem Istzustand.
Der BGH (Bundesgerichtshof) stellt folgende Anforderungen an den Nachweis einer Bauzeitverzögerung: konkrete Darlegung der Behinderung oder Störung, Nachweis der behindernden Wirkung auf den Bauablauf, Berücksichtigung von Umständen, die gegen eine behindernde Wirkung sprechen, Berücksichtigung von Möglichkeiten Bauabschnitte vorzuziehen oder den Ablauf umzustellen. Die Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Planlieferterminen ist nicht ausreichend. Graphiken zeigen den Ablauf beim Erzeugen eines hypothetisch ungestörten tatsächlichen Terminplans, Anteile der Störungsdauer bei dem Terminplan und den gestörten tatsächlichen Terminplan. Anschließend wird der vertraglich geschuldete Soll-Bauablauf vorgestellt. Nach der Darstellung der Projektdokumentation wird ein Beispiel für den Nachweis der störungsmodifizierten Bauzeitverkürzungen gezeigt und der Sachverhalt dargelegt. Bei dem Neubau eines Museums wurde der Soll-Terminplan durch eine verspätet geprüfte und freigegebene Werkplanung gestört. Dadurch konnte die anschließende Fertigungsplanung erst später begonnen werden. Die weiteren Abbildungen zeigen das Ergebnis der Schriftverkehrsauswertung und der Anspruchsgrundlage, Berechnung der ansetzbaren Störungs- beziehungsweise Behinderungsdauer und die Modifizierung des letztgültigen Soll-Terminplans. Anschließend sind die Auswirkungen der Störung auf die Werkplanung und Verglasung mit den Terminplänen dargestellt. Danach wird die Berechnung der ansetzbaren Störungs- beziehungsweise Behinderungsdauer vorgestellt. Zum Schluss folgt eine Gegenüberstellung der Solldaten zu den modifizierten Solldaten und dem Istzustand.
Bauzeitverzögerung. Abwicklung / Systematisches Vorgehen am praktischen Beispiel
Lang, A. (Autor:in)
2005
17 Seiten, Bilder
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Hochbau , Zeitverzögerung , Planung , Störung
Bauzeitverzogerung Abwicklung/Systematisches Vorgehen am praktischen Beispiel
British Library Conference Proceedings | 2005
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