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Berücksichtigung neuer Immissionsgrenzwerte. Stichtag 30.10.2007 - für Betrieb mobiler Recycling-Anlagen
Ein erneuter, für die Aufbereitungs- und Entsorgungsbranche und Betreiber mobiler Baustoff-Recycling-Anlagen gleichermaßen wichtiger Stichtag ist der 30.10.2007. Der Beitrag vermittelt hierzu einen kurzen Gesamtüberblick über die mit der beschriebenen Novelle veränderten Immissionsgrenzwerte und den entsprechenden Kategorien. Eine Sanierungsverpflichtung wird für Anlagen gesehen, die bereits die Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen der TA Luft 86 nicht einhalten. Eine dreijährige Sanierungsfrist sieht die TA Luft 2002 für Maßnahmen vor, deren Erfüllung lediglich organisatorische Änderungen oder einen geringen technischen Aufwand erfordern. Anlagen, die weder die Anforderungen der TA Luft 86 noch die neuen Anforderungen einhalten, sollen die Maßnahmen zur Einhaltung der alten und neuen Forderungen demnach innerhalb von drei Jahren abschließen. Anlagen, die bisher dem Stand der Technik entsprachen, sollen alle Anforderungen spätestens bis zum 30.Oktober 2007 erfüllen, wenngleich der Interpretation des Standes der Technik mit Blick auf Ziff. 4.2.2 der TA Luft 2002 entsprechend breiter Raum eingeräumt werden muss.
Berücksichtigung neuer Immissionsgrenzwerte. Stichtag 30.10.2007 - für Betrieb mobiler Recycling-Anlagen
Ein erneuter, für die Aufbereitungs- und Entsorgungsbranche und Betreiber mobiler Baustoff-Recycling-Anlagen gleichermaßen wichtiger Stichtag ist der 30.10.2007. Der Beitrag vermittelt hierzu einen kurzen Gesamtüberblick über die mit der beschriebenen Novelle veränderten Immissionsgrenzwerte und den entsprechenden Kategorien. Eine Sanierungsverpflichtung wird für Anlagen gesehen, die bereits die Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen der TA Luft 86 nicht einhalten. Eine dreijährige Sanierungsfrist sieht die TA Luft 2002 für Maßnahmen vor, deren Erfüllung lediglich organisatorische Änderungen oder einen geringen technischen Aufwand erfordern. Anlagen, die weder die Anforderungen der TA Luft 86 noch die neuen Anforderungen einhalten, sollen die Maßnahmen zur Einhaltung der alten und neuen Forderungen demnach innerhalb von drei Jahren abschließen. Anlagen, die bisher dem Stand der Technik entsprachen, sollen alle Anforderungen spätestens bis zum 30.Oktober 2007 erfüllen, wenngleich der Interpretation des Standes der Technik mit Blick auf Ziff. 4.2.2 der TA Luft 2002 entsprechend breiter Raum eingeräumt werden muss.
Berücksichtigung neuer Immissionsgrenzwerte. Stichtag 30.10.2007 - für Betrieb mobiler Recycling-Anlagen
Schulz, Ingo (Autor:in)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 21 ; 20-23
2005
4 Seiten, 2 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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