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Fachgerechter und umweltverträglicher Abbruch statt 'Abriss irgendwie'
Es gibt die vielfältigsten Verfahren für den Abbruch von Bauwerken, die alle durch Mitgliedsunternehmen im Deutschen Abbruchverband vertreten sind. Um dem Bauherrn einen Überblick über seine Pflichten zu verschaffen und die Verantwortlichkeit gemäß den verschiedenen Rechtsbereichen zu verdeutlichen, hat der Deutsche Abbruchverband eine Checkliste erstellt, die den Bauherrn in die Lage versetzt, bei Berücksichtigung der aufgeführten Stichpunkte die Rechtssicherheit für Abbruch-, Rückbau- und Umnutzungsvorhaben erheblich zu erhöhen und das Risiko von Planungsfehlern deutlich zu reduzieren. Folgende Verantwortungsbereiche sind dabei zu beachten: (1) Planungsverantwortung (baurechtliche Regelungen), (2) Überwachungsverantwortung (arbeitsschutzrechtliche Regelungen und Regelungen zum Nachbarschaftsschutz) sowie (3) Entsorgungsverantwortung (abfallrechtliche Regelungen). Trotz der vielfältigen Bemühungen sind bis zum heutigen Tag keine gesetzlich verankerten Anforderungen an das Gewerk Abbruch definiert worden, um damit zu verhindern, dass ohne Nachweis von Fachkenntnis und Zuverlässigkeit Betriebe oder Einzelpersonen bei Abbrucharbeiten tätig werden können. Um dies zu ändern wurde im Jahre 2004 die 'Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V.' gegründet. Dieser Verein soll die Güte der Leistungen von Abbrucharbeiten sichern und geprüfte und anerkannte Fachbetriebe mit dem Gütezeichen der Gütegemeinschaft kennzeichnen.
Fachgerechter und umweltverträglicher Abbruch statt 'Abriss irgendwie'
Es gibt die vielfältigsten Verfahren für den Abbruch von Bauwerken, die alle durch Mitgliedsunternehmen im Deutschen Abbruchverband vertreten sind. Um dem Bauherrn einen Überblick über seine Pflichten zu verschaffen und die Verantwortlichkeit gemäß den verschiedenen Rechtsbereichen zu verdeutlichen, hat der Deutsche Abbruchverband eine Checkliste erstellt, die den Bauherrn in die Lage versetzt, bei Berücksichtigung der aufgeführten Stichpunkte die Rechtssicherheit für Abbruch-, Rückbau- und Umnutzungsvorhaben erheblich zu erhöhen und das Risiko von Planungsfehlern deutlich zu reduzieren. Folgende Verantwortungsbereiche sind dabei zu beachten: (1) Planungsverantwortung (baurechtliche Regelungen), (2) Überwachungsverantwortung (arbeitsschutzrechtliche Regelungen und Regelungen zum Nachbarschaftsschutz) sowie (3) Entsorgungsverantwortung (abfallrechtliche Regelungen). Trotz der vielfältigen Bemühungen sind bis zum heutigen Tag keine gesetzlich verankerten Anforderungen an das Gewerk Abbruch definiert worden, um damit zu verhindern, dass ohne Nachweis von Fachkenntnis und Zuverlässigkeit Betriebe oder Einzelpersonen bei Abbrucharbeiten tätig werden können. Um dies zu ändern wurde im Jahre 2004 die 'Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V.' gegründet. Dieser Verein soll die Güte der Leistungen von Abbrucharbeiten sichern und geprüfte und anerkannte Fachbetriebe mit dem Gütezeichen der Gütegemeinschaft kennzeichnen.
Fachgerechter und umweltverträglicher Abbruch statt 'Abriss irgendwie'
Caruso, Dagmar (Autor:in)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 21 ; 33-37
2005
5 Seiten, 9 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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