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Versicherungsschutz von Asbestabfällen. Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb - Verlust für den Umgang mit Asbestabfällen aufgrund Änderung von Versicherungsbedingungen?
Nach § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG, § 6 EbfV muss der Entsorgungsfachbetrieb über einen für seine abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Art und Umfang des erforderlichen Versicherungsschutzes sind auf der Grundlage einer betrieblichen Risikoabschätzung zu bestimmen. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikats eines Entsorgungsfachbetriebes. Die wenig bestimmten gesetzlichen Vorgaben geraten dabei aktuell ins Blickfeld, weil der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen aufgrund der Veränderung allgemeiner Haftpflichtbedingungen nicht mehr versicherbar ist. Versicherungsunternehmern stellen deshalb Altverträge entsprechend um und nehmen insbesondere betriebliche Änderungen zum Anlass, die neuen Bedingungen einzuführen. Insofern wird empfohlen, den Schriftwechsel mit der Versicherung genau zu überprüfen. Ferner sollte, wenn der Versicherungsschutz verloren geht und die Neuerteilung des Zertifikats in Frage steht, geprüft werden, ob mit asbesthaltigen Abfällen ohne Versicherungsschutz weiter umgegangen wird. Mittlerweile werden nach anfänglicher Zurückhaltung seitens der Versicherungen auch erste Deckungsmodelle entwickelt.
Versicherungsschutz von Asbestabfällen. Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb - Verlust für den Umgang mit Asbestabfällen aufgrund Änderung von Versicherungsbedingungen?
Nach § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG, § 6 EbfV muss der Entsorgungsfachbetrieb über einen für seine abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Art und Umfang des erforderlichen Versicherungsschutzes sind auf der Grundlage einer betrieblichen Risikoabschätzung zu bestimmen. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikats eines Entsorgungsfachbetriebes. Die wenig bestimmten gesetzlichen Vorgaben geraten dabei aktuell ins Blickfeld, weil der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen aufgrund der Veränderung allgemeiner Haftpflichtbedingungen nicht mehr versicherbar ist. Versicherungsunternehmern stellen deshalb Altverträge entsprechend um und nehmen insbesondere betriebliche Änderungen zum Anlass, die neuen Bedingungen einzuführen. Insofern wird empfohlen, den Schriftwechsel mit der Versicherung genau zu überprüfen. Ferner sollte, wenn der Versicherungsschutz verloren geht und die Neuerteilung des Zertifikats in Frage steht, geprüft werden, ob mit asbesthaltigen Abfällen ohne Versicherungsschutz weiter umgegangen wird. Mittlerweile werden nach anfänglicher Zurückhaltung seitens der Versicherungen auch erste Deckungsmodelle entwickelt.
Versicherungsschutz von Asbestabfällen. Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb - Verlust für den Umgang mit Asbestabfällen aufgrund Änderung von Versicherungsbedingungen?
Meyer, Cedric C. (Autor:in)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 21 ; 29-31
2005
3 Seiten, 2 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
IuD Bahn | 2003
|Zertifizierung Der Entsorgungsfachbetrieb
British Library Online Contents | 1997
|BVerwG Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Online Contents | 2010
Versicherungsschutz im Bauwesen
Online Contents | 1996
|Brandschutz oder Versicherungsschutz?
Tema Archiv | 1976