Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Typische Brandschutzmängel an Lüftungsanlagen aus Sicht einer Sachverständigen
In den meisten Bundesländern unterliegen Raumlufttechnische Anlagen in Sonderbauten der Prüfpflicht durch anerkannte Sachverständige. Hierbei wird unterschieden in Erstprüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie Wiederkehrende Prüfungen. Zuständig für den Einsatz der Sachverständigen bei Neu- und Umbauten ist in erster Linie der Bauherr. Dieser kann die Prüfpflicht an seine Auftragnehmer delegieren. Gemeinschaftlich sind sie verpflichtet vor Erstinbetriebnahme für alle prüfpflichtigen Anlagen die geforderten Prüfbescheinigungen vorzulegen. Da keine Verpflichtung zur baubegleitenden Prüfung besteht, werden Mängel häufig erst festgestellt, wenn der Aufwand für die Beseitigung sehr groß ist. Mängel entstehen in allen Bauphasen. Auch wenn die einzelnen Bau- und Planungsphasen fließend ineinander übergehen, kommt es durch die unterschiedlichen Ausführungszeitpunkte zu Wissenslücken. Der Ersteller des Brandschutzkonzeptes hat mit den praktischen Ausführungen häufig nichts zu tun. Seine Arbeit ist mit dem Konzept beendet. Der Prüfsachverständige für die Raumlufttechnischen Anlagen stellt dann erst bei der Abschlussprüfung fest, dass wesentliche Punkte des Brandschutzkonzeptes nicht oder nur unzureichend umgesetzt sind. Hohe Sanierungskosten sind die Folge. Nach einer Übersicht über die typischen Mängel und Fehler in den verschiedenen Gewerken wird empfohlen, den Prüfsachverständigen als Baubegleitung einzubeziehen. Die entstehenden Kosten sind deutlich niedriger als die Änderungsaufwendungen bei nachträglich festgestellten Mängeln.
Typische Brandschutzmängel an Lüftungsanlagen aus Sicht einer Sachverständigen
In den meisten Bundesländern unterliegen Raumlufttechnische Anlagen in Sonderbauten der Prüfpflicht durch anerkannte Sachverständige. Hierbei wird unterschieden in Erstprüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie Wiederkehrende Prüfungen. Zuständig für den Einsatz der Sachverständigen bei Neu- und Umbauten ist in erster Linie der Bauherr. Dieser kann die Prüfpflicht an seine Auftragnehmer delegieren. Gemeinschaftlich sind sie verpflichtet vor Erstinbetriebnahme für alle prüfpflichtigen Anlagen die geforderten Prüfbescheinigungen vorzulegen. Da keine Verpflichtung zur baubegleitenden Prüfung besteht, werden Mängel häufig erst festgestellt, wenn der Aufwand für die Beseitigung sehr groß ist. Mängel entstehen in allen Bauphasen. Auch wenn die einzelnen Bau- und Planungsphasen fließend ineinander übergehen, kommt es durch die unterschiedlichen Ausführungszeitpunkte zu Wissenslücken. Der Ersteller des Brandschutzkonzeptes hat mit den praktischen Ausführungen häufig nichts zu tun. Seine Arbeit ist mit dem Konzept beendet. Der Prüfsachverständige für die Raumlufttechnischen Anlagen stellt dann erst bei der Abschlussprüfung fest, dass wesentliche Punkte des Brandschutzkonzeptes nicht oder nur unzureichend umgesetzt sind. Hohe Sanierungskosten sind die Folge. Nach einer Übersicht über die typischen Mängel und Fehler in den verschiedenen Gewerken wird empfohlen, den Prüfsachverständigen als Baubegleitung einzubeziehen. Die entstehenden Kosten sind deutlich niedriger als die Änderungsaufwendungen bei nachträglich festgestellten Mängeln.
Typische Brandschutzmängel an Lüftungsanlagen aus Sicht einer Sachverständigen
Sander, Michaela (Autor:in)
2006
4 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Springer Verlag | 2022
|Springer Verlag | 2022
|Brandschutz für Lüftungsanlagen
Tema Archiv | 1999
|Lüftungsanlagen im Wohnungsbau
TIBKAT | 2015
|Lüftungsanlagen im Wohnungsbau
UB Braunschweig | 1958
|