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Einbruchschutz in denkmalgeschützten Gebäuden. Ganzheitliche Konzepte sind gefragt
Ein integriertes, ganzheitliches Schutzkonzept fasst die Bewahrung der kulturellen Vergangenheit sowie die Verpflichtung zu deren Schutz zusammen. Ziel ist es, historische Bausubstanz so weit wie möglich zu erhalten und im Objekt zu belassen. Förderungen und Maßnahmen zur steuerlichen Absetzbarkeit setzen meist den Erhalt der Substanz voraus. Bei der Verwendung von Doppel- oder Kastenfenstern können in den Zwischenraum des Kastenfensters Beschattungs- oder Verdunkelungseiemente integriert werden, die je nach Empfindlichkeit der Exponate bedient werden können. Der tiefe Fensterstock mit dem großen Luftpolster verringert die Gefahr von Wärmebrücken und somit die Bildung von Kondens- oder Schwitzwasser. Dies kann der Entstehung von Schimmel vorbeugen. Die gute Wärmedämmung und die Möglichkeiten der Verwendung von Sonnenschutzelementen reduziert schädliche Temperaturschwankungen im Gebäude. Ein erbesserter Einbruchschutz kann realisiert werden, wenn Hinter das historische Fenster ein zweites Fenster gesetzt wird, welches je nach Anforderungen mit entsprechenden einbruchhemmenden Eigenschaften ausgestattet werden kann. Dies lässt sich auch durch eine Festverglasung realisieren, die das historische Fenster wie in einem Schaufenster oder einer Vitrine präsentiert. Gelingt es, im äußeren historischen Fensterflügel eine Öffnungs- und Verschlussüberwachung einzubauen, löst der Täter bereits in der ersten Phase des Einbruchs Alarm aus und hat dann noch die volle mechanische Barriere vor sich. Als Steigerung des Sicherungsniveaus kann der Zwischenraum mit einer Überwachung auf Durchgriff, z.B. mit einem Infrarot-Lichtvorhang, überwacht werden. Dieses Konzept kann auch auf größere Bereiche wie Fluchttreppenhäuser und Foyers ausgeweitet werden. Ein zusätzlicher Schadenverhütungsnutzen ergibt sich aus dem Umstand, dass die äußere Tür dem Einbrecher keinen großen Widerstand entgegensetzt und hierdurch die Beschädigungen an der historischen Bausubstanz geringer ausfallen können. Die Schaffung von überwachten Vorbereichen stellt im Bereich von denkmalgeschützten Gebäuden eine gute Möglichkeit dar, den Einbruchschutz wirkungsvoll zu erhöhen, ohne einen Austausch der historischen Bausubstanz vornehmen zu müssen.
Einbruchschutz in denkmalgeschützten Gebäuden. Ganzheitliche Konzepte sind gefragt
Ein integriertes, ganzheitliches Schutzkonzept fasst die Bewahrung der kulturellen Vergangenheit sowie die Verpflichtung zu deren Schutz zusammen. Ziel ist es, historische Bausubstanz so weit wie möglich zu erhalten und im Objekt zu belassen. Förderungen und Maßnahmen zur steuerlichen Absetzbarkeit setzen meist den Erhalt der Substanz voraus. Bei der Verwendung von Doppel- oder Kastenfenstern können in den Zwischenraum des Kastenfensters Beschattungs- oder Verdunkelungseiemente integriert werden, die je nach Empfindlichkeit der Exponate bedient werden können. Der tiefe Fensterstock mit dem großen Luftpolster verringert die Gefahr von Wärmebrücken und somit die Bildung von Kondens- oder Schwitzwasser. Dies kann der Entstehung von Schimmel vorbeugen. Die gute Wärmedämmung und die Möglichkeiten der Verwendung von Sonnenschutzelementen reduziert schädliche Temperaturschwankungen im Gebäude. Ein erbesserter Einbruchschutz kann realisiert werden, wenn Hinter das historische Fenster ein zweites Fenster gesetzt wird, welches je nach Anforderungen mit entsprechenden einbruchhemmenden Eigenschaften ausgestattet werden kann. Dies lässt sich auch durch eine Festverglasung realisieren, die das historische Fenster wie in einem Schaufenster oder einer Vitrine präsentiert. Gelingt es, im äußeren historischen Fensterflügel eine Öffnungs- und Verschlussüberwachung einzubauen, löst der Täter bereits in der ersten Phase des Einbruchs Alarm aus und hat dann noch die volle mechanische Barriere vor sich. Als Steigerung des Sicherungsniveaus kann der Zwischenraum mit einer Überwachung auf Durchgriff, z.B. mit einem Infrarot-Lichtvorhang, überwacht werden. Dieses Konzept kann auch auf größere Bereiche wie Fluchttreppenhäuser und Foyers ausgeweitet werden. Ein zusätzlicher Schadenverhütungsnutzen ergibt sich aus dem Umstand, dass die äußere Tür dem Einbrecher keinen großen Widerstand entgegensetzt und hierdurch die Beschädigungen an der historischen Bausubstanz geringer ausfallen können. Die Schaffung von überwachten Vorbereichen stellt im Bereich von denkmalgeschützten Gebäuden eine gute Möglichkeit dar, den Einbruchschutz wirkungsvoll zu erhöhen, ohne einen Austausch der historischen Bausubstanz vornehmen zu müssen.
Einbruchschutz in denkmalgeschützten Gebäuden. Ganzheitliche Konzepte sind gefragt
Satzger, Stefan (Autor:in)
Schadenprisma ; 23-25
2006
3 Seiten, 10 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
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