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Betriebssicherheitsverordnung und neue Technische Regeln für den Explosionsschutz
Mit dem Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird der Brand- und Explosionsschutz in Anlagen, die unter atmosphärischen Bedingungen betrieben werden, durch diese Verordnung geregelt. Für die stofflichen Aspekte ist darüber hinaus die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Betriebssicherheitsverordnung wurden mehrere Verordnungen zurückgezogen, u.a. auch die für den Explosionsschutz bisher wichtige Verordnung über brennbare Flüssigkeit (VbF). Durch die Aufhebung der bisherigen Verordnungen wurde den zugehörigen Technischen Regeln formal die Rechtsgrundlage entzogen. Jedoch gelten gemäß § 27 Absatz 6 der BetrSichV die betrieblichen Anforderungen dieser Technischen Regeln solange weiter, bis diese Regeln durch den Ausschuss für Betriebssicherheit ersetzt oder geändert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgehoben oder die Änderungen bekannt gemacht werden. Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) werden daher z. Z. neue Technische Regeln erarbeitet, die gefährdungsorientiert aufgebaut werden. Für die Gefährdung durch Brände und Explosionen erarbeitet der UA 5 des ABS entsprechende Regeln (TRbF 2-1-5-x), die in diesem Beitrag vorgestellt werden. Zur Zeit werden die Teile erarbeitet, die sich mit den Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und den zugehörigen Schutzmaßnahmen befassen. Voraussichtlich im Jahre 2005 sollen diese Technischen Regeln bekannt gemacht werden.
Betriebssicherheitsverordnung und neue Technische Regeln für den Explosionsschutz
Mit dem Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird der Brand- und Explosionsschutz in Anlagen, die unter atmosphärischen Bedingungen betrieben werden, durch diese Verordnung geregelt. Für die stofflichen Aspekte ist darüber hinaus die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Betriebssicherheitsverordnung wurden mehrere Verordnungen zurückgezogen, u.a. auch die für den Explosionsschutz bisher wichtige Verordnung über brennbare Flüssigkeit (VbF). Durch die Aufhebung der bisherigen Verordnungen wurde den zugehörigen Technischen Regeln formal die Rechtsgrundlage entzogen. Jedoch gelten gemäß § 27 Absatz 6 der BetrSichV die betrieblichen Anforderungen dieser Technischen Regeln solange weiter, bis diese Regeln durch den Ausschuss für Betriebssicherheit ersetzt oder geändert und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgehoben oder die Änderungen bekannt gemacht werden. Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) werden daher z. Z. neue Technische Regeln erarbeitet, die gefährdungsorientiert aufgebaut werden. Für die Gefährdung durch Brände und Explosionen erarbeitet der UA 5 des ABS entsprechende Regeln (TRbF 2-1-5-x), die in diesem Beitrag vorgestellt werden. Zur Zeit werden die Teile erarbeitet, die sich mit den Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und den zugehörigen Schutzmaßnahmen befassen. Voraussichtlich im Jahre 2005 sollen diese Technischen Regeln bekannt gemacht werden.
Betriebssicherheitsverordnung und neue Technische Regeln für den Explosionsschutz
Frobese, Dirk-Hans (Autor:in)
2004
10 Seiten, 1 Bild, 4 Tabellen, 17 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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