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Zum Begriff "Versorgungsqualität" im Bericht der BNA nach § 112a EnWG
Die Bundesnetzagentur (BNA) hat am 30.06.2006 der Bundesregierung ihren Bericht nach § 112a EnWG 'zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a EnWG' (Bericht) vorgelegt. Der Bericht der BNA gliedert sich in zwei Teile mit insgesamt 14 Kapiteln und umfasst auch ein umfangreiches Verzeichnis (Abbildungs- und Tabellenverzeichnis). Teil 1 des Berichts mit den Kapiteln 1 bis 3 ist überschrieben mit 'Grundlagen und Konzept'. Ausführungen zur 'Versorgungsqualität' finden sich in den Kapiteln 2 und 3, wobei Kapitel 3 Empfehlungen der BNA im Rahmen einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 6 EnWG enthält. Teil 2 des Berichts mit den Kapiteln 4 bis 14 enthält Ausführungen zur 'Ausgestaltung und Details für die Umsetzung und Durchführung der Anreizregulierung', mit Ausführungen zur 'Sicherstellung der Versorgungsqualität' vor allem in Kapitel 6. Von der Anreizregulierung sollen nach der Vorstellung der BNA die ca. 1500 Netzbetreiber in Deutschland (GN 214) erfasst werden. Nach Auffassung der BNA sind vier als Übertragungsnetzbetreiber (GN 314) im Sinne des (iSd) § 3 Nr. 2 in Verbindung mit (iVm) Nr. 32 EnWG und maximal 24 (GN 592), zumindest aber 17 (GN 1361), als Betreiber von Fernleitungsnetzen iSd § 3 Nr. 5 iVm Nr. 19 EnWG anzusehen.
Zum Begriff "Versorgungsqualität" im Bericht der BNA nach § 112a EnWG
Die Bundesnetzagentur (BNA) hat am 30.06.2006 der Bundesregierung ihren Bericht nach § 112a EnWG 'zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21a EnWG' (Bericht) vorgelegt. Der Bericht der BNA gliedert sich in zwei Teile mit insgesamt 14 Kapiteln und umfasst auch ein umfangreiches Verzeichnis (Abbildungs- und Tabellenverzeichnis). Teil 1 des Berichts mit den Kapiteln 1 bis 3 ist überschrieben mit 'Grundlagen und Konzept'. Ausführungen zur 'Versorgungsqualität' finden sich in den Kapiteln 2 und 3, wobei Kapitel 3 Empfehlungen der BNA im Rahmen einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 6 EnWG enthält. Teil 2 des Berichts mit den Kapiteln 4 bis 14 enthält Ausführungen zur 'Ausgestaltung und Details für die Umsetzung und Durchführung der Anreizregulierung', mit Ausführungen zur 'Sicherstellung der Versorgungsqualität' vor allem in Kapitel 6. Von der Anreizregulierung sollen nach der Vorstellung der BNA die ca. 1500 Netzbetreiber in Deutschland (GN 214) erfasst werden. Nach Auffassung der BNA sind vier als Übertragungsnetzbetreiber (GN 314) im Sinne des (iSd) § 3 Nr. 2 in Verbindung mit (iVm) Nr. 32 EnWG und maximal 24 (GN 592), zumindest aber 17 (GN 1361), als Betreiber von Fernleitungsnetzen iSd § 3 Nr. 5 iVm Nr. 19 EnWG anzusehen.
Zum Begriff "Versorgungsqualität" im Bericht der BNA nach § 112a EnWG
A report of the German regulatory authority (BNA) according to § 112a of the energy economic law (Energiewirtschaftsgesetz) deals with the term 'supply quality'
Roberz, Hans-Joachim (Autor:in)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 148 ; 168-173
2007
6 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Gas-Versorgungsunterbrechungen nach § 52 EnWG
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