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Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz
Jeder Hersteller von Arbeitsmitteln, die im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden sollen, hat die Anforderungen der anzuwendenden EGRichtlinien umzusetzen. Jeder Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass er seinen Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Die Praxis zeigt, dass hier sowohl auf der Herstellerseite als auch auf Seiten der Betreiber Kenntnisdefizite vorhanden sind. Der Artikel erläutert die Anforderungen die vom Hersteller zu berücksichtigen sind und die wichtigsten Kriterien, die ein Arbeitgeber bei der Bereitstellung und Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln zu beachten hat: Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes; Gefahrdungsbeurteilung und Zoneneinteilung; Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre; Vermeiden wirksamer Zündquellen; Organisatorische Schutzmaßnahmen; Unterweisung der Beschäftigten; Arbeitsfreigaben. Immer wenn brennbare Stoffe verarbeitet werden, muss auch mit dem Auftreten von Explosionsgefährdungen gerechnet werden. Zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von möglichen Explosionen ist eine systematsche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Mit der Betriebssicherheitsverordnung ist die schriftliche Dokumentation dieser Gefährdungsbeurteilung im Rahmen eines Explosionsschutzdokumentes nun für alle Betriebe verpflichtend vorgeschrieben. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen erforderlichen Inhalte des Explosionsschutzdokumentes und bietet Hilfestellung zu dessen Erstellung.
Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz
Jeder Hersteller von Arbeitsmitteln, die im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden sollen, hat die Anforderungen der anzuwendenden EGRichtlinien umzusetzen. Jeder Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass er seinen Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Die Praxis zeigt, dass hier sowohl auf der Herstellerseite als auch auf Seiten der Betreiber Kenntnisdefizite vorhanden sind. Der Artikel erläutert die Anforderungen die vom Hersteller zu berücksichtigen sind und die wichtigsten Kriterien, die ein Arbeitgeber bei der Bereitstellung und Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln zu beachten hat: Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes; Gefahrdungsbeurteilung und Zoneneinteilung; Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre; Vermeiden wirksamer Zündquellen; Organisatorische Schutzmaßnahmen; Unterweisung der Beschäftigten; Arbeitsfreigaben. Immer wenn brennbare Stoffe verarbeitet werden, muss auch mit dem Auftreten von Explosionsgefährdungen gerechnet werden. Zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von möglichen Explosionen ist eine systematsche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Mit der Betriebssicherheitsverordnung ist die schriftliche Dokumentation dieser Gefährdungsbeurteilung im Rahmen eines Explosionsschutzdokumentes nun für alle Betriebe verpflichtend vorgeschrieben. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen erforderlichen Inhalte des Explosionsschutzdokumentes und bietet Hilfestellung zu dessen Erstellung.
Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz
Grund, Stefan (Autor:in)
Sicherheitsingenieur ; 38 ; 14-16
2007
3 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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