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Explosionsgefahr bei Abbrucharbeiten
Im Beitrag wird über Explosionen sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Explosionsgefahren bei Abbrucharbeiten berichtet. Schwerpunkte für Brand- und Explosionsgefährdungen sind insbesondere Abbrucharbeiten mit Hilfe von Schneidbrennern sowie der unsachgemäße Umgang mit explodierenden Druckgasbehältern oder Druckgasflaschen. Aus den Darlegungen wurden zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen abgeleitet: (1) Nach Analysen von Staubexplosionen und Explosionen in Verbindung mit Feuerarbeiten ergibt sich ein Anteil von rd. 5 % bei Abbrucharbeiten. (2) Bei Abbruch mit Hilfe von Feuerarbeiten sind Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr frei von brennbaren Gasen, Flüssigkeiten oder Stäuben zu machen. (3) Können durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenständen eine Brandentstehung nicht verhindert bzw. eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, hat der Unternehmer ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in einer Schweißerlaubnis schriftlich festzulegen und für deren Durchführung zu sorgen. (4) Anhand von Beispielen wird nachgewiesen, dass Staub-Rauchexplosionen sowie Brände mit explodierenden Druckgasflaschen Schwerpunkte für die Sicherheit bei Abbrucharbeiten bilden.
Explosionsgefahr bei Abbrucharbeiten
Im Beitrag wird über Explosionen sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Explosionsgefahren bei Abbrucharbeiten berichtet. Schwerpunkte für Brand- und Explosionsgefährdungen sind insbesondere Abbrucharbeiten mit Hilfe von Schneidbrennern sowie der unsachgemäße Umgang mit explodierenden Druckgasbehältern oder Druckgasflaschen. Aus den Darlegungen wurden zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen abgeleitet: (1) Nach Analysen von Staubexplosionen und Explosionen in Verbindung mit Feuerarbeiten ergibt sich ein Anteil von rd. 5 % bei Abbrucharbeiten. (2) Bei Abbruch mit Hilfe von Feuerarbeiten sind Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr frei von brennbaren Gasen, Flüssigkeiten oder Stäuben zu machen. (3) Können durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenständen eine Brandentstehung nicht verhindert bzw. eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, hat der Unternehmer ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in einer Schweißerlaubnis schriftlich festzulegen und für deren Durchführung zu sorgen. (4) Anhand von Beispielen wird nachgewiesen, dass Staub-Rauchexplosionen sowie Brände mit explodierenden Druckgasflaschen Schwerpunkte für die Sicherheit bei Abbrucharbeiten bilden.
Explosionsgefahr bei Abbrucharbeiten
Röbenack, Karl-Dieter (Autor:in) / Weikert, Fritz (Autor:in)
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 23 ; 29-34
2007
6 Seiten, 1 Bild, 4 Tabellen, 8 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
TIBKAT | 1995
TIBKAT | 1994
TIBKAT | 1988
Allgemeine Vorschrift für Abbrucharbeiten : TV Abbrucharbeiten
TIBKAT | 1978
|TIBKAT | 1991