Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - Kennzeichnungspflicht für Geokunststoffe und geosynthetische Dichtungsbahnen
Für das 'In-den-Verkehr'-Bringen von Geokunststoffen in den Funktionen Filtern, Trennen, Dränen, Schützen, Bewehren und Dichten besteht in Deutschland und vielen europäischen Ländern eine CE-Kennzeichnungspflicht. Dadurch ist jeder Hersteller verpflichtet: Erstprüfungen entsprechend den Vorgaben zur Konformitätsbewertung durchzuführen, ein System zur werkseigenen Produktionskontrolle einzurichten, eine Erstinspektion und laufende Überwachung durch eine Zertifizierungsstelle zu beauftragen, eine Konformitätserklärung mit den mandatisierten Teilen der Anwendungsnormen abzugeben, seine Produkte eindeutig mit einem CE-Kennzeichen zu versehen und mit den in EN ISO 10320 festgelegten Angaben zu kennzeichnen sowie ein Begleitdokument mitzuliefern. Mit dem CE-Kennzeichen erhält das Produkt eine Art 'Warenpass', dies soll so den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleisten. Damit die nationalen Schutz- und Sicherheitsniveaus erhalten bleiben, haben die Mitgliedsstaaten das Recht, ergänzende Regeln für die Anwendung europäisch genormter Produkte aufzustellen. Die daraus resultierenden Handlungsebenen sind (1) die europäische Ebene mit der CE-Kennzeichnung als Ausdruck der Konformität (Übereinstimmung mit harmonisierten europäischen Normen als Grundlage für den freien Warenverkehr) und (2) die nationale, öffentlich rechtliche Ebene mit der CE-Kennzeichnung als Voraussetzung und zusätzliche Mindestanforderungen im Rahmen von nationalen Anwendungsnormen und Regelwerken.
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - Kennzeichnungspflicht für Geokunststoffe und geosynthetische Dichtungsbahnen
Für das 'In-den-Verkehr'-Bringen von Geokunststoffen in den Funktionen Filtern, Trennen, Dränen, Schützen, Bewehren und Dichten besteht in Deutschland und vielen europäischen Ländern eine CE-Kennzeichnungspflicht. Dadurch ist jeder Hersteller verpflichtet: Erstprüfungen entsprechend den Vorgaben zur Konformitätsbewertung durchzuführen, ein System zur werkseigenen Produktionskontrolle einzurichten, eine Erstinspektion und laufende Überwachung durch eine Zertifizierungsstelle zu beauftragen, eine Konformitätserklärung mit den mandatisierten Teilen der Anwendungsnormen abzugeben, seine Produkte eindeutig mit einem CE-Kennzeichen zu versehen und mit den in EN ISO 10320 festgelegten Angaben zu kennzeichnen sowie ein Begleitdokument mitzuliefern. Mit dem CE-Kennzeichen erhält das Produkt eine Art 'Warenpass', dies soll so den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleisten. Damit die nationalen Schutz- und Sicherheitsniveaus erhalten bleiben, haben die Mitgliedsstaaten das Recht, ergänzende Regeln für die Anwendung europäisch genormter Produkte aufzustellen. Die daraus resultierenden Handlungsebenen sind (1) die europäische Ebene mit der CE-Kennzeichnung als Ausdruck der Konformität (Übereinstimmung mit harmonisierten europäischen Normen als Grundlage für den freien Warenverkehr) und (2) die nationale, öffentlich rechtliche Ebene mit der CE-Kennzeichnung als Voraussetzung und zusätzliche Mindestanforderungen im Rahmen von nationalen Anwendungsnormen und Regelwerken.
CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - Kennzeichnungspflicht für Geokunststoffe und geosynthetische Dichtungsbahnen
Recker, Christian (Autor:in)
tis. Tiefbau, Ingenieurbau, Straßenbau ; 49 ; 30-34
2007
5 Seiten, 4 Bilder, 2 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Einführung der CE-Kennzeichnungspflicht für Geokunststoffe
IuD Bahn | 2002
|Geokunststoffe mit CE‐Kennzeichnung
Wiley | 2003
Kennzeichnung von Bauprodukten - Ein Schmankerl für die Praxis
Online Contents | 2011