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Herkules-Arbeit. Montage von Feuerschutztüren
Ein Kohlekraftwerk gilt baurechtlich als Industriebau mit rauem Betrieb. Bei dem Austausch alter, teilweise beschädigter Feuerschutztüren wurden Feuerschutztüren eingebaut, die allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind und entsprechend gekennzeichnet sind. Teilweise waren die alten auszutauschenden Türen nicht in Normmaßen gefertigt, so dass die Türen, die als Elemente mit Zargen geliefert wurden, erst nach Herrichten der Maueröffnungen eingebaut werden konnten. Die Feuerschutztür der Bauart T30-1 aus Stahlblech, allgemein bauaufsichtlich zugelassen und gekennzeichnet, ist eine einflügelige Tür und soll ihrer Bestimmung gemäß das Feuer aufhalten und dazu 30 Minuten einem Feuer von 1000 Grad C und mehr standhalten. Eine Feuerschutztür muss immer geschlossen sein, denn nur so kann sie Feuer abhalten, jegliche Art, die Tür offen zu halten, ist strikt verboten. Als Ausnahme ist es möglich, wenn in einem Betrieb der Ablauf so organisiert ist, dass die Feuerschutztüren im Weg sind, eine allgemein bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage einzubauen. Dann werden die Flügel der Feuerschutztür geöffnet festgehalten, und wenn ein Melder Rauch anzeigt, lösen sich die Haltevorrichtungen und die Tür fällt in der richtigen Weise ins Schloss. Im hier beschriebenen Praxisfall war vor allem das Thema 'untere Luft' zu beachten, so widerspricht schon ein Abstand von 3 Zentimetern zwischen Unterkante Tür und fertigem Fußboden dem Zulassungsbescheid. Im Industriebau sind die Fußböden nicht mit großer Sorgfalt hergestellt. Kommt es dann vor, dass der Abstand über dem zulässigen Maß liegt, muss der Mangel beurteilt werden.
Herkules-Arbeit. Montage von Feuerschutztüren
Ein Kohlekraftwerk gilt baurechtlich als Industriebau mit rauem Betrieb. Bei dem Austausch alter, teilweise beschädigter Feuerschutztüren wurden Feuerschutztüren eingebaut, die allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind und entsprechend gekennzeichnet sind. Teilweise waren die alten auszutauschenden Türen nicht in Normmaßen gefertigt, so dass die Türen, die als Elemente mit Zargen geliefert wurden, erst nach Herrichten der Maueröffnungen eingebaut werden konnten. Die Feuerschutztür der Bauart T30-1 aus Stahlblech, allgemein bauaufsichtlich zugelassen und gekennzeichnet, ist eine einflügelige Tür und soll ihrer Bestimmung gemäß das Feuer aufhalten und dazu 30 Minuten einem Feuer von 1000 Grad C und mehr standhalten. Eine Feuerschutztür muss immer geschlossen sein, denn nur so kann sie Feuer abhalten, jegliche Art, die Tür offen zu halten, ist strikt verboten. Als Ausnahme ist es möglich, wenn in einem Betrieb der Ablauf so organisiert ist, dass die Feuerschutztüren im Weg sind, eine allgemein bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage einzubauen. Dann werden die Flügel der Feuerschutztür geöffnet festgehalten, und wenn ein Melder Rauch anzeigt, lösen sich die Haltevorrichtungen und die Tür fällt in der richtigen Weise ins Schloss. Im hier beschriebenen Praxisfall war vor allem das Thema 'untere Luft' zu beachten, so widerspricht schon ein Abstand von 3 Zentimetern zwischen Unterkante Tür und fertigem Fußboden dem Zulassungsbescheid. Im Industriebau sind die Fußböden nicht mit großer Sorgfalt hergestellt. Kommt es dann vor, dass der Abstand über dem zulässigen Maß liegt, muss der Mangel beurteilt werden.
Herkules-Arbeit. Montage von Feuerschutztüren
Schanz, Bernhard (Autor:in)
W+S. Das Sicherheitsmagazin ; 30 ; 30-32
2008
3 Seiten, 4 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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