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Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 intergriert 6. HOAI-Novelle
Für den Erfolg aller Planungsbüros (Architektur, TGA, Elektro, Tragwerksplanung, konstruktiver Ingenieurbau), ist es wichtig, dass Honorare im Rahmen der Möglichkeiten voll ausgeschöpft und Be- und Abrechnungen absolut rechtssicher sind. Dazu hat die Wuppertaler Kobold Management Systeme GmbH die Änderungen der neuen HOAI 2009 in ihre Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 integriert. Da nur noch Planungsleistungen preisrechtlich gebunden sind, gibt der Planer jetzt Preise für Beratungs- und Gutachterleistungen wie Bauphysik, Schallschutz, Wärmeschutz etc. direkt in das System ein und errechnet diese nicht mehr mittels Tabelle. Das neue Kostenberechnungsmodell der HOAI 2009 sieht als Basis des Honorars nur noch die Kostenberechnung/-schätzung oder eine Baukostenvereinbarung vor. Außerdem entfällt die anrechenbare Bausubstanz, die bisher Grundlage des Honorars war. Dafür kann der Planer einen Umbauzuschlag von bis zu 80 % vereinbaren. Hierzu integrierte Kobold eine spezielle Vorschlagstabelle. Diese rechnet die bisherige anrechenbare Bausubstanz in einen entsprechenden prozentualen Umbauzuschlag um. Auch die Möglichkeit der Definition von Boni (max. 20 %) bei Unterschreitung und Mali (max. 5 %) bei Überschreitung des Honorars sind im System integriert.
Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 intergriert 6. HOAI-Novelle
Für den Erfolg aller Planungsbüros (Architektur, TGA, Elektro, Tragwerksplanung, konstruktiver Ingenieurbau), ist es wichtig, dass Honorare im Rahmen der Möglichkeiten voll ausgeschöpft und Be- und Abrechnungen absolut rechtssicher sind. Dazu hat die Wuppertaler Kobold Management Systeme GmbH die Änderungen der neuen HOAI 2009 in ihre Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 integriert. Da nur noch Planungsleistungen preisrechtlich gebunden sind, gibt der Planer jetzt Preise für Beratungs- und Gutachterleistungen wie Bauphysik, Schallschutz, Wärmeschutz etc. direkt in das System ein und errechnet diese nicht mehr mittels Tabelle. Das neue Kostenberechnungsmodell der HOAI 2009 sieht als Basis des Honorars nur noch die Kostenberechnung/-schätzung oder eine Baukostenvereinbarung vor. Außerdem entfällt die anrechenbare Bausubstanz, die bisher Grundlage des Honorars war. Dafür kann der Planer einen Umbauzuschlag von bis zu 80 % vereinbaren. Hierzu integrierte Kobold eine spezielle Vorschlagstabelle. Diese rechnet die bisherige anrechenbare Bausubstanz in einen entsprechenden prozentualen Umbauzuschlag um. Auch die Möglichkeit der Definition von Boni (max. 20 %) bei Unterschreitung und Mali (max. 5 %) bei Überschreitung des Honorars sind im System integriert.
Honorarermittlungssoftware S-HOAI Version 9 intergriert 6. HOAI-Novelle
tis. Tiefbau, Ingenieurbau, Straßenbau ; 51 ; 82
2009
1 Seite, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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