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REACH-Verordnung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wasserversorgung?
Die REACH-Verordnung trat am 01.06.2007 in Kraft und soll den Informationsaustausch in der Lieferkette über Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien verbessern. Hersteller und Importeure sind aufgefordert, Informationen über die Eigenschaften ihrer chemischen Substanzen zu sammeln und in einer von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführten Datenbank registrieren zu lassen. Wasserversorgungsunternehmen können sowohl Hersteller, als auch nachgeschaltete Anwender von Chemikalien sein. In beiden Fällen sollten sie rechtzeitig und angemessen auf die Anforderungen der REACH-Verordnung reagieren. Die Auswirkungen der REACH-Verordnung auf die nachgeschalteten Anwender können unterschiedlich sein: (1) Hersteller/Importeure werden Kosten für die Registrierung in einem bestimmten Umfang an ihre Kunden weitergeben, (2) ggf. werden Stoffe wegen der Registrierungskosten nicht mehr in der EU hergestellt oder in die EU importiert, (3) Hersteller/Importeure werden einen Stoff nur für die Verwendungen registrieren lassen, die ihnen bekannt sind und deren Risiken ihnen beherrschbar erscheinen. Aus diesem Grunde ist den Unternehmen zu empfehlen, sich frühzeitig mit ihren Lieferanten in Verbindung zu setzen und folgende Fragen zu klären: wird der Hersteller/Lieferant auch unter REACH die bisherigen Chemikalien weiter liefern, werden die eigenen Verwendungen in der Registrierung bzw. Zulassung der Chemikalien enthalten sein, benötigt der Lieferant ggf. weitere Informationen über die Verwendung?
REACH-Verordnung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wasserversorgung?
Die REACH-Verordnung trat am 01.06.2007 in Kraft und soll den Informationsaustausch in der Lieferkette über Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien verbessern. Hersteller und Importeure sind aufgefordert, Informationen über die Eigenschaften ihrer chemischen Substanzen zu sammeln und in einer von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführten Datenbank registrieren zu lassen. Wasserversorgungsunternehmen können sowohl Hersteller, als auch nachgeschaltete Anwender von Chemikalien sein. In beiden Fällen sollten sie rechtzeitig und angemessen auf die Anforderungen der REACH-Verordnung reagieren. Die Auswirkungen der REACH-Verordnung auf die nachgeschalteten Anwender können unterschiedlich sein: (1) Hersteller/Importeure werden Kosten für die Registrierung in einem bestimmten Umfang an ihre Kunden weitergeben, (2) ggf. werden Stoffe wegen der Registrierungskosten nicht mehr in der EU hergestellt oder in die EU importiert, (3) Hersteller/Importeure werden einen Stoff nur für die Verwendungen registrieren lassen, die ihnen bekannt sind und deren Risiken ihnen beherrschbar erscheinen. Aus diesem Grunde ist den Unternehmen zu empfehlen, sich frühzeitig mit ihren Lieferanten in Verbindung zu setzen und folgende Fragen zu klären: wird der Hersteller/Lieferant auch unter REACH die bisherigen Chemikalien weiter liefern, werden die eigenen Verwendungen in der Registrierung bzw. Zulassung der Chemikalien enthalten sein, benötigt der Lieferant ggf. weitere Informationen über die Verwendung?
REACH-Verordnung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wasserversorgung?
REACH-regulation: Which consequences arise for water supply enterprises?
Schiffmann, Lothar (Autor:in)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Wasser, Abwasser ; 150 ; 684-689
2009
6 Seiten, 1 Bild, 6 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
British Library Online Contents | 1995
|Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Benutzung des Baukastensystems in der Technik?
Springer Verlag | 1961
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