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Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen
Der Anschlussgrad in Sachsen an öffentliche Wasserversorgungsanlagen beträgt 99 % und an Abwasserbehandlungsanlagen 83 %. Hinsichtlich der Umsetzung des Grundsatzes der Kostendeckung entsprechend Artikel 9 der EG-WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) hat Sachsen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einen guten Stand erreicht. Der betriebswirtschaftliche Kostendeckungsgrad beträgt bei den Wasserversorgungsleistungen durchschnittlich rd. 99 % und bei Abwasserentsorgungsleistungen 95 % für Teilentsorgung und 98 % für Vollentsorgung. Der volkswirtschaftliche Kostendeckungsgrad fällt geringer aus und beträgt für Wasserversorgungsdienstleistungen rd. 91 % und für Abwasserentsorgungsdienstleistungen 68 % bis 70 %. Die künftige Entwicklung der Einhaltung des Grundsatzes der Kostendeckung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Beginnende Probleme zeichnen sich schon jetzt z.B. durch die demografische Entwicklung in Sachsen ab. Um die derzeitig guten Kostendeckungsgrade zu erhöhen bzw. zu erhalten, wird die Fördermittel- und Preispolitik auch in Zukunft zur Umsetzung der Forderungen des Artikels 9 der EG-WRRL eine große Rolle spielen.
Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen
Der Anschlussgrad in Sachsen an öffentliche Wasserversorgungsanlagen beträgt 99 % und an Abwasserbehandlungsanlagen 83 %. Hinsichtlich der Umsetzung des Grundsatzes der Kostendeckung entsprechend Artikel 9 der EG-WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) hat Sachsen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung einen guten Stand erreicht. Der betriebswirtschaftliche Kostendeckungsgrad beträgt bei den Wasserversorgungsleistungen durchschnittlich rd. 99 % und bei Abwasserentsorgungsleistungen 95 % für Teilentsorgung und 98 % für Vollentsorgung. Der volkswirtschaftliche Kostendeckungsgrad fällt geringer aus und beträgt für Wasserversorgungsdienstleistungen rd. 91 % und für Abwasserentsorgungsdienstleistungen 68 % bis 70 %. Die künftige Entwicklung der Einhaltung des Grundsatzes der Kostendeckung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Beginnende Probleme zeichnen sich schon jetzt z.B. durch die demografische Entwicklung in Sachsen ab. Um die derzeitig guten Kostendeckungsgrade zu erhöhen bzw. zu erhalten, wird die Fördermittel- und Preispolitik auch in Zukunft zur Umsetzung der Forderungen des Artikels 9 der EG-WRRL eine große Rolle spielen.
Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen
Donner, Ute (Autor:in) / Opitz, Rüdiger (Autor:in) / Kunz, Hannelore (Autor:in) / Dehnert, Jörg (Autor:in)
Wasser und Abfall ; 11 ; 18-23
2009
6 Seiten, 3 Bilder, 3 Tabellen, 10 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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