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Im Beitrag werden folgende drei neue Richtlinien aus dem Bereich Verkehr vorgestellt: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sowie die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA). (1) Die RIN-Richtlinien ersetzten die aus dem Jahr 1988 stammenden RAS-N und verknüpft die Entwicklung der Verkehrsnetze mit raumordnerischen, umwelt- und landschaftsbezogenen Planungszielen. Je nach Maßstäblichkeit können daraus Verbindungsfunktionsstufen abgeleitet werden. Zur Beschreibung der verbindungsbezogenen Angebotsqualität werden die Kriterien Zeitaufwand und Direktheit empfohlen. (2) Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen behandeln den Entwurf und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauter und anbaufreier Hauptverkehrsstraßen. Zur Differenzierung von Stadtstraßen werden verkehrliche und städtebauliche Merkmale herangezogen. Zu den Nutzungsansprüchen zählen die Grundmaße für Verkehrsräume bei Begegnungen, Nebeneinanderfahren und Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen. (3) Die RAA sind in dieser Form neu; viele Inhalte waren früher auf verschiedene Regelwerke verteilt (z.B. RAS - Teile Knotenpunkte, Linienführung, Querschnitt) und wurden nun für alle anbaufreien, zweibahnig mehrstreifigen und durchgehend planfrei geführten Straßen aktualisiert zusammengefasst. Neu ist ebenfalls die Einführung von EKA (Entwurfsklassen für Autobahnen), die sich an Straßenkategorie, Widmung sowie Lage zu bebauten Gebieten orientieren. Des Weiteren werden jeder Entwurfsklasse Betriebsmerkmale (Verkehrsführung an Baustellen, zulässige Höchstgeschwindigkeit usw.) und Entwurfsmerkmale (u.a. Mindestradien, Sichtweiten) zugeordnet.
Im Beitrag werden folgende drei neue Richtlinien aus dem Bereich Verkehr vorgestellt: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sowie die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA). (1) Die RIN-Richtlinien ersetzten die aus dem Jahr 1988 stammenden RAS-N und verknüpft die Entwicklung der Verkehrsnetze mit raumordnerischen, umwelt- und landschaftsbezogenen Planungszielen. Je nach Maßstäblichkeit können daraus Verbindungsfunktionsstufen abgeleitet werden. Zur Beschreibung der verbindungsbezogenen Angebotsqualität werden die Kriterien Zeitaufwand und Direktheit empfohlen. (2) Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen behandeln den Entwurf und die Gestaltung von Erschließungsstraßen sowie angebauter und anbaufreier Hauptverkehrsstraßen. Zur Differenzierung von Stadtstraßen werden verkehrliche und städtebauliche Merkmale herangezogen. Zu den Nutzungsansprüchen zählen die Grundmaße für Verkehrsräume bei Begegnungen, Nebeneinanderfahren und Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen. (3) Die RAA sind in dieser Form neu; viele Inhalte waren früher auf verschiedene Regelwerke verteilt (z.B. RAS - Teile Knotenpunkte, Linienführung, Querschnitt) und wurden nun für alle anbaufreien, zweibahnig mehrstreifigen und durchgehend planfrei geführten Straßen aktualisiert zusammengefasst. Neu ist ebenfalls die Einführung von EKA (Entwurfsklassen für Autobahnen), die sich an Straßenkategorie, Widmung sowie Lage zu bebauten Gebieten orientieren. Des Weiteren werden jeder Entwurfsklasse Betriebsmerkmale (Verkehrsführung an Baustellen, zulässige Höchstgeschwindigkeit usw.) und Entwurfsmerkmale (u.a. Mindestradien, Sichtweiten) zugeordnet.
Richtlinien im Straßenwesen
Guidelines in road construction and maintenance
Schlabbach, Klaus (Autor:in)
Straßen- und Tiefbau ; 63 ; 7-12
2009
6 Seiten, 3 Bilder, 4 Tabellen, 4 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch