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Planung und Ausschreibung von Felsbaumaßnahmen unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange
Die verkehrstechnische Erschließung ländlicher Gebiete wurde früher nachdem Grundsatz des geringsten Schwierigkeitsgrads im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten realisiert. Umweltschutzgesichtspunkte bzw. naturschutzrechtliche Belange wurden hierbei nicht vordergründig berücksichtigt. Mit wachsendem Umweltbewusstsein und der vermehrten Ausweisung bzw. Einrichtung von Flächen als Landschaftsgebiete (FFH-Gebiete) bzw. Naturschutzgebiete kollidieren nun notwendige Erneuerungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen an Bestandsstraßen zunehmend mit diesen Naturschutzflächen. Hieraus ergeben sich bei steinschlaggefährdeten bzw. felsbaulich zu betrachtenden Projekten spezielle Anforderungen an die Planung und Ausschreibung. Durch die baulichen Eingriffe in diese Schutzgebiete, sind die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und sich daraus ergebende Auflagen an die Sicherungsmittel und -maßnahmen zu beachten, damit eine Zustimmung zur Baumaßnahme sowie Genehmigung von naturschutzrechtlicher Seite erwirkt werden kann. Hierzu muss bei öffentlichen Vorhabenträgern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Vorgestellt werden zunächst die rechtlichen Grundlagen, bevor vornehmlich die während der Planungsphase zu berücksichtigenden Anforderungen grundlegend erläutert werden. Anhand der beiden Projekte 'S183-Steinschlagschutz südlich Sobrigau' sowie 'S163-Ausbau in Porschdorf' werden anschließend konkret umzusetzende, naturschutzrechtliche Auflagen dargestellt. Zum Schluss werden noch kurz die Auswirkungen auf die Ausschreibung felsbaulicher Baumaßnahmen benannt.
Planung und Ausschreibung von Felsbaumaßnahmen unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange
Die verkehrstechnische Erschließung ländlicher Gebiete wurde früher nachdem Grundsatz des geringsten Schwierigkeitsgrads im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten realisiert. Umweltschutzgesichtspunkte bzw. naturschutzrechtliche Belange wurden hierbei nicht vordergründig berücksichtigt. Mit wachsendem Umweltbewusstsein und der vermehrten Ausweisung bzw. Einrichtung von Flächen als Landschaftsgebiete (FFH-Gebiete) bzw. Naturschutzgebiete kollidieren nun notwendige Erneuerungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen an Bestandsstraßen zunehmend mit diesen Naturschutzflächen. Hieraus ergeben sich bei steinschlaggefährdeten bzw. felsbaulich zu betrachtenden Projekten spezielle Anforderungen an die Planung und Ausschreibung. Durch die baulichen Eingriffe in diese Schutzgebiete, sind die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und sich daraus ergebende Auflagen an die Sicherungsmittel und -maßnahmen zu beachten, damit eine Zustimmung zur Baumaßnahme sowie Genehmigung von naturschutzrechtlicher Seite erwirkt werden kann. Hierzu muss bei öffentlichen Vorhabenträgern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Vorgestellt werden zunächst die rechtlichen Grundlagen, bevor vornehmlich die während der Planungsphase zu berücksichtigenden Anforderungen grundlegend erläutert werden. Anhand der beiden Projekte 'S183-Steinschlagschutz südlich Sobrigau' sowie 'S163-Ausbau in Porschdorf' werden anschließend konkret umzusetzende, naturschutzrechtliche Auflagen dargestellt. Zum Schluss werden noch kurz die Auswirkungen auf die Ausschreibung felsbaulicher Baumaßnahmen benannt.
Planung und Ausschreibung von Felsbaumaßnahmen unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange
Design and tender of rock engineering constructions regarding interests of nature conservation
Werner, Carsten (Autor:in) / Mrozik, Gerd (Autor:in)
2010
5 Seiten, 6 Bilder, 2 Tabellen, 4 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Bauliche Luftschutzuntersuchungen unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange
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