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Brennbare Stäube in Strahlanlagen
Die Auswertung von 210 Strahlstäuben in der GESTIS-STAUB-EX-Datenbank hat gezeigt, dass nicht nur von Strahlanlagen, in denen Leichmetallwerkstücke gestrahlt werden können, Brand- und Explosionsgefahren ausgehen, sondern auch von Anlagen, in denen Stahlteile gestrahlt werden. Anhand der ermittelten Kenngrößen und der Erfahrung aus Explosionsereignissen sind die zu erwartenden Auswirkungen einer Explosion allerdings in den meisten Fällen weniger kritisch, als bei Leichtmetallen. Häufig kommt es lediglich zu Bränden oder druckschwachen Explosionen, die in den betroffenen Betrieben meist als Verpuffungen bezeichnet werden. Dennoch sollten Brand- auch Explosionsgefahren bei der Auslegung von Strahlanlagen berücksichtigt werden, es sei denn, Untersuchungen zum Brenn- und Explosionsverhalten bei den entstehenden Stäuben haben keine Gefahr ergeben. Insbesondere bei Strahlstäuben mit einer Brennzahl BZ 3 und Kombinationen aus Stahl oder Stahlguss und Aluminium ist besondere Vorsicht geboten. In jedem Fall muss verhindert werden, dass sich ein Brand auf angrenzende Anlagen oder die gesamte Werkshalle ausbreitet oder dass es als Folge eines Brands zu einer Explosion kommt. Zur Auslegung von Abscheidern wird auf die Richtlinien VDI 2263 Blatt 6 (13) und Blatt 6.1 (14) verwiesen.
Brennbare Stäube in Strahlanlagen
Die Auswertung von 210 Strahlstäuben in der GESTIS-STAUB-EX-Datenbank hat gezeigt, dass nicht nur von Strahlanlagen, in denen Leichmetallwerkstücke gestrahlt werden können, Brand- und Explosionsgefahren ausgehen, sondern auch von Anlagen, in denen Stahlteile gestrahlt werden. Anhand der ermittelten Kenngrößen und der Erfahrung aus Explosionsereignissen sind die zu erwartenden Auswirkungen einer Explosion allerdings in den meisten Fällen weniger kritisch, als bei Leichtmetallen. Häufig kommt es lediglich zu Bränden oder druckschwachen Explosionen, die in den betroffenen Betrieben meist als Verpuffungen bezeichnet werden. Dennoch sollten Brand- auch Explosionsgefahren bei der Auslegung von Strahlanlagen berücksichtigt werden, es sei denn, Untersuchungen zum Brenn- und Explosionsverhalten bei den entstehenden Stäuben haben keine Gefahr ergeben. Insbesondere bei Strahlstäuben mit einer Brennzahl BZ 3 und Kombinationen aus Stahl oder Stahlguss und Aluminium ist besondere Vorsicht geboten. In jedem Fall muss verhindert werden, dass sich ein Brand auf angrenzende Anlagen oder die gesamte Werkshalle ausbreitet oder dass es als Folge eines Brands zu einer Explosion kommt. Zur Auslegung von Abscheidern wird auf die Richtlinien VDI 2263 Blatt 6 (13) und Blatt 6.1 (14) verwiesen.
Brennbare Stäube in Strahlanlagen
Stahmer, Klaus-Werner (Autor:in) / Teske, Hans-Jörg (Autor:in) / Scheid, Marc (Autor:in)
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 51 ; 12-18
2010
7 Seiten, 6 Bilder, 2 Tabellen, 16 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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