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Pflastersteine aus Naturstein: Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und Hinweise zur Ausschreibung
Nach dem 'Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 (jetzige Fassung 2004) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte und anderer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften' (Bauproduktengesetz - BauPG) dürfen Bauprodukte, die harmonisierten Normen entsprechen, nicht verwendet werden, wenn sie nicht CE-gekennzeichnet sind. Immer noch ist festzustellen, dass diese Kennzeichnung bei Bauprodukten aus Natursteinen vielfach nicht den Vorgaben der Normen entspricht, bzw. auch versucht wird, Material ohne CE-Kennzeichnung zu liefern. Letztlich bestimmt jedoch die Ausschreibung Art und Güte der Pflastersteine. Die Ausschreibung und die Ausführung richtet sich grundsätzlich nach DIN 18318:2010. Ergänzend gelten Technische Lieferbedingungen (TL) für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB). Darüber hinaus enthalten die TL Pflaster-StB zusätzliche Festlegungen hinsichtlich Bezeichnungen, Toleranzen, Hinterschnitt, Lieferung, Mindestdruckfestigkeit, Widerstandsfähigkeit sowie Anzahl der Vergleichsmuster.
Pflastersteine aus Naturstein: Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und Hinweise zur Ausschreibung
Nach dem 'Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 (jetzige Fassung 2004) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte und anderer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften' (Bauproduktengesetz - BauPG) dürfen Bauprodukte, die harmonisierten Normen entsprechen, nicht verwendet werden, wenn sie nicht CE-gekennzeichnet sind. Immer noch ist festzustellen, dass diese Kennzeichnung bei Bauprodukten aus Natursteinen vielfach nicht den Vorgaben der Normen entspricht, bzw. auch versucht wird, Material ohne CE-Kennzeichnung zu liefern. Letztlich bestimmt jedoch die Ausschreibung Art und Güte der Pflastersteine. Die Ausschreibung und die Ausführung richtet sich grundsätzlich nach DIN 18318:2010. Ergänzend gelten Technische Lieferbedingungen (TL) für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB). Darüber hinaus enthalten die TL Pflaster-StB zusätzliche Festlegungen hinsichtlich Bezeichnungen, Toleranzen, Hinterschnitt, Lieferung, Mindestdruckfestigkeit, Widerstandsfähigkeit sowie Anzahl der Vergleichsmuster.
Pflastersteine aus Naturstein: Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und Hinweise zur Ausschreibung
Paving blocks made of natural stone: Attestation of conformity, CE-certification and notes on tendering
Schneider, Wulf (Autor:in)
Straßen- und Tiefbau ; 64 ; 14-17
2010
4 Seiten, 5 Bilder, 10 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch