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Wie der Errichter zum Hersteller wird. Auswirkungen des neuen Produktsicherheitsgesetzes
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL) weiter in deutsches Recht umgesetzt worden. Auch fallen motorisch betriebene ("kraftbetägtigte") Fenster in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften. Diese werden als Öffnungen zur Rauchableitung in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie zur natürlichen Gebäudelüftung in Deutschland verbaut. Maschinenhersteller ist derjenige, der den Zusammenbau durchführt. Das kann der RWA-Errichter, der Fenster- oder der Metallbauer sein. Bei motorisch betriebenen Fenster treten insbesondere Quetsch- und Schergefahren an den Schließkanten auf. Um diese zu minimieren sind in einer Risikoanalyse alle möglichen Gefährdungen, Gefahrensituationen und Gefahrenereignisse zu ermitteln. Eine häufig amgewendete Methode berücksichtigt Einbausituation (E), Nutzung (N) und Steuerung (S) des kraftbetägten Fensters und ordnet es entsprechenden Risikoklassen zu. Die Kombination der gefundenen Risikoklassen E, N und S führt schließlich zur Einordnung des kraftbetätigten Fensters in eine Schutzklasse 0 bis 4. So sind in Schutzklasse 1 Warnhinweise anzubringen, während in der höchsten Schutzklasse 4 umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise Kontaktschalter oder Lichtschranken notwendig sein können. Bei Nichtbeachtung der sich aus dem ProdSG ergebenden Verpflichtungen bestehen für alle Baubeteiligten erhebliche Haftungsrisiken.
Wie der Errichter zum Hersteller wird. Auswirkungen des neuen Produktsicherheitsgesetzes
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL) weiter in deutsches Recht umgesetzt worden. Auch fallen motorisch betriebene ("kraftbetägtigte") Fenster in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften. Diese werden als Öffnungen zur Rauchableitung in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie zur natürlichen Gebäudelüftung in Deutschland verbaut. Maschinenhersteller ist derjenige, der den Zusammenbau durchführt. Das kann der RWA-Errichter, der Fenster- oder der Metallbauer sein. Bei motorisch betriebenen Fenster treten insbesondere Quetsch- und Schergefahren an den Schließkanten auf. Um diese zu minimieren sind in einer Risikoanalyse alle möglichen Gefährdungen, Gefahrensituationen und Gefahrenereignisse zu ermitteln. Eine häufig amgewendete Methode berücksichtigt Einbausituation (E), Nutzung (N) und Steuerung (S) des kraftbetägten Fensters und ordnet es entsprechenden Risikoklassen zu. Die Kombination der gefundenen Risikoklassen E, N und S führt schließlich zur Einordnung des kraftbetätigten Fensters in eine Schutzklasse 0 bis 4. So sind in Schutzklasse 1 Warnhinweise anzubringen, während in der höchsten Schutzklasse 4 umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise Kontaktschalter oder Lichtschranken notwendig sein können. Bei Nichtbeachtung der sich aus dem ProdSG ergebenden Verpflichtungen bestehen für alle Baubeteiligten erhebliche Haftungsrisiken.
Wie der Errichter zum Hersteller wird. Auswirkungen des neuen Produktsicherheitsgesetzes
Kern, Christoph (Autor:in)
Protector, München ; 40 ; 6-7
2012
2 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Bauproduktenverordnung - Praxsisseminar für Hersteller, Planer und Errichter
Online Contents | 2013
Kundennutzen - Beratung zwischen Bauherr, Planer und Errichter
British Library Conference Proceedings | 2004
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