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Unterwasser-Hebeballon - hilfreich und gefährlich zugleich?
Unterwasser-Hebeballone werden für unterschiedlichste Einsatzfälle genutzt, insbesondere bei der Bergung sowie bei der Reparatur oder dem Austausch von Strukturelementen unter Wasser. Die Hebeballone gibt es als offene oder geschlossene Systeme in verschiedenen Ausführungen. Vorfälle mit Sach- oder auch Personenschaden zeigen, dass ein dringender Bedarf an Regelungen für die Anforderungen an die Beschaffenheit von UW-Hebeballonen ebenso wie für die Bedienung solcher Systeme besteht. Ferner fehlt es an Richtlinien für die Schulung und Ausbildung des Bedienpersonals. Für den europäischen Markt müssen Hebeballone die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG erfüllen, die in Deutschland in nationales Recht überführt wurde. Die Dokumente enthalten jedoch keine spezifischen Sicherheitsanforderungen für UW-Hebeballone. Als einzige Richtlinie steht dem Anwender die Handlungsanleitung IMCA D 016 Rev.3 zur Verfügung, die Hinweise für Prüf- und Erprobungskriterien sowie zu Wartung und Einsatz gibt. Da ein Standard für die Herstellung und die Beschaffenheitsanforderungen fehlt, werden die Unterwasser-Hebeeinrichtungen nach Herstellerspezifikationen hergestellt, geprüft und auf den Markt gebracht. Ein einheitliches Sicherheitsniveau wurde mit diesem Vorgehen bisher nicht erreicht. Der Autor weist auf einige Tücken und Herausforderungen im Einsatz von offenen und geschlossenen UW-Hebeballonen hin, die die Notwendigkeit von verbindlichen Regelungen für die Herstellung, die Bedienung, die Zertifizierung und wiederkehrende Prüfungen von Hebeballonen verdeutlichen.
Unterwasser-Hebeballon - hilfreich und gefährlich zugleich?
Unterwasser-Hebeballone werden für unterschiedlichste Einsatzfälle genutzt, insbesondere bei der Bergung sowie bei der Reparatur oder dem Austausch von Strukturelementen unter Wasser. Die Hebeballone gibt es als offene oder geschlossene Systeme in verschiedenen Ausführungen. Vorfälle mit Sach- oder auch Personenschaden zeigen, dass ein dringender Bedarf an Regelungen für die Anforderungen an die Beschaffenheit von UW-Hebeballonen ebenso wie für die Bedienung solcher Systeme besteht. Ferner fehlt es an Richtlinien für die Schulung und Ausbildung des Bedienpersonals. Für den europäischen Markt müssen Hebeballone die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG erfüllen, die in Deutschland in nationales Recht überführt wurde. Die Dokumente enthalten jedoch keine spezifischen Sicherheitsanforderungen für UW-Hebeballone. Als einzige Richtlinie steht dem Anwender die Handlungsanleitung IMCA D 016 Rev.3 zur Verfügung, die Hinweise für Prüf- und Erprobungskriterien sowie zu Wartung und Einsatz gibt. Da ein Standard für die Herstellung und die Beschaffenheitsanforderungen fehlt, werden die Unterwasser-Hebeeinrichtungen nach Herstellerspezifikationen hergestellt, geprüft und auf den Markt gebracht. Ein einheitliches Sicherheitsniveau wurde mit diesem Vorgehen bisher nicht erreicht. Der Autor weist auf einige Tücken und Herausforderungen im Einsatz von offenen und geschlossenen UW-Hebeballonen hin, die die Notwendigkeit von verbindlichen Regelungen für die Herstellung, die Bedienung, die Zertifizierung und wiederkehrende Prüfungen von Hebeballonen verdeutlichen.
Unterwasser-Hebeballon - hilfreich und gefährlich zugleich?
Hagenah, K.D. (Autor:in)
2013
3 Seiten, 5 Bilder
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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