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Aktueller Rechtsrahmen für Biomethan
Der rechtliche Rahmen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in das Gasnetz war in den letzten Jahren vergleichsweise stabil. Die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz und der Transport des eingespeisten Biogases über das Netz sind privilegiert. Trotzdem wird immer noch der größte Teil der Biogasproduktion nicht aufbereitet, sondern auf dem Gelände der Biogasanlage verstromt. Fast die gesamte in das Gasnetz eingespeiste Biogasmenge ist für die dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung vorgesehen. In beiden Fällen kann für den erzeugten Strom die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beansprucht werden. Die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des EEG beinhalten eine drastische Kürzung der Einspeisevergütung. Zukünftig können allenfalls Biogasanlagen, die Abfälle und Nebenprodukte verarbeiten, wirtschaftlich betrieben werden. Unmittelbar ab dem Inkrafttreten des EEG 2014 soll die bisher optionale Direktvermarktung über die Marktprämie für alle Neuanlagen ab 500 kW Leistung verpflichtend werden. Die verpflichtende Direktvermarktung wird ab 2016 auf Neuanlagen ab 250 kW ausgedehnt, ab 2017 auf alle Neuanlagen ab 100 kW. Langfristig sollen die Einspeisevergütungen nach dem EEG durch Ausschreibungsmodelle ersetzt werden.
Aktueller Rechtsrahmen für Biomethan
Der rechtliche Rahmen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in das Gasnetz war in den letzten Jahren vergleichsweise stabil. Die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz und der Transport des eingespeisten Biogases über das Netz sind privilegiert. Trotzdem wird immer noch der größte Teil der Biogasproduktion nicht aufbereitet, sondern auf dem Gelände der Biogasanlage verstromt. Fast die gesamte in das Gasnetz eingespeiste Biogasmenge ist für die dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung vorgesehen. In beiden Fällen kann für den erzeugten Strom die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beansprucht werden. Die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des EEG beinhalten eine drastische Kürzung der Einspeisevergütung. Zukünftig können allenfalls Biogasanlagen, die Abfälle und Nebenprodukte verarbeiten, wirtschaftlich betrieben werden. Unmittelbar ab dem Inkrafttreten des EEG 2014 soll die bisher optionale Direktvermarktung über die Marktprämie für alle Neuanlagen ab 500 kW Leistung verpflichtend werden. Die verpflichtende Direktvermarktung wird ab 2016 auf Neuanlagen ab 250 kW ausgedehnt, ab 2017 auf alle Neuanlagen ab 100 kW. Langfristig sollen die Einspeisevergütungen nach dem EEG durch Ausschreibungsmodelle ersetzt werden.
Aktueller Rechtsrahmen für Biomethan
Regulatory framework for biomethane
Klewar, Micha (Autor:in) / König, Clara (Autor:in)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 155 ; 136-139
2014
4 Seiten, 7 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Aktueller Rechtsrahmen für Biomethan
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