Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Trinkwasserqualität schützen - auch im Gebäude
Zentrales Thema der Trinkwasserverordnung 2001 ist die Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität. Ohne geeignete Sicherheitseinrichtungen ist der Anschluss von Nicht-Trinkwassersystemen an Trinkwasser-Installationen gemäß § 17 Abs. 6 TrinkwV 2001 generell verboten. Eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaft hygienisch einwandfreien Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung durch Vermischung mit anderen Stoffen oder Wässern. Wenn das Wasser nach dem Verlassen eines Apparates noch als Trinkwasser genutzt wird (z. B. Trinkwassererwärmer), können Betriebs- oder Hilfsstoffe zu einer direkten Beeinträchtigung oder Gefährdung des Verbrauchers führen. Ausschlaggebend ist daher, wie gefährlich das Nicht-Trinkwasser, das bei Schadensfällen in Kontakt mit Trinkwasser kommen kann, für den Verbraucher ist. Ist eine gemeinsame Absicherung (Sammelsicherung) für mehrere Entnahmestellen und Apparate in einer Trinkwasser-Installation geplant, so sind nach aktueller DIN EN 1717 die Sicherungsmaßnahmen gegen das höchste vorkommende Risiko in der ungünstigsten Fluidkategorie für alle angeschlossenen Installationsteile anzusetzen. Hinter einer Sammelsicherung ist die Trinkwasserqualität nicht mehr garantiert. Aus der Definition von Trinkwasser ergibt sich aber, dass für bestimmte Anwendungen zwingend Trinkwasserqualität garantiert sein muss, zum Beispiel für die Körperreinigung einschließlich Notduschen in industriellen Betrieben oder Handwaschbecken. Die Neufassung der Trinkwasserverordnung und die Überarbeitung der technischen Regelwerke bringen weitreichende Neuregelungen, unter anderem in Bezug auf den Schutz des Trinkwassers, mit sich.
Trinkwasserqualität schützen - auch im Gebäude
Zentrales Thema der Trinkwasserverordnung 2001 ist die Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität. Ohne geeignete Sicherheitseinrichtungen ist der Anschluss von Nicht-Trinkwassersystemen an Trinkwasser-Installationen gemäß § 17 Abs. 6 TrinkwV 2001 generell verboten. Eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaft hygienisch einwandfreien Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung durch Vermischung mit anderen Stoffen oder Wässern. Wenn das Wasser nach dem Verlassen eines Apparates noch als Trinkwasser genutzt wird (z. B. Trinkwassererwärmer), können Betriebs- oder Hilfsstoffe zu einer direkten Beeinträchtigung oder Gefährdung des Verbrauchers führen. Ausschlaggebend ist daher, wie gefährlich das Nicht-Trinkwasser, das bei Schadensfällen in Kontakt mit Trinkwasser kommen kann, für den Verbraucher ist. Ist eine gemeinsame Absicherung (Sammelsicherung) für mehrere Entnahmestellen und Apparate in einer Trinkwasser-Installation geplant, so sind nach aktueller DIN EN 1717 die Sicherungsmaßnahmen gegen das höchste vorkommende Risiko in der ungünstigsten Fluidkategorie für alle angeschlossenen Installationsteile anzusetzen. Hinter einer Sammelsicherung ist die Trinkwasserqualität nicht mehr garantiert. Aus der Definition von Trinkwasser ergibt sich aber, dass für bestimmte Anwendungen zwingend Trinkwasserqualität garantiert sein muss, zum Beispiel für die Körperreinigung einschließlich Notduschen in industriellen Betrieben oder Handwaschbecken. Die Neufassung der Trinkwasserverordnung und die Überarbeitung der technischen Regelwerke bringen weitreichende Neuregelungen, unter anderem in Bezug auf den Schutz des Trinkwassers, mit sich.
Trinkwasserqualität schützen - auch im Gebäude
Bürschgens, Arnd (Autor:in)
Energie Wasser Praxis ; 65 ; 8-13
2014
6 Seiten, Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Gebäude unsichtbar vor Schmierereien schützen
IuD Bahn | 2000
|Brauchwassergewinnung mit Trinkwasserqualitat
British Library Online Contents | 2003
|Online Contents | 2013
|Trinkwasseraufbereitung und Trinkwasserqualität
DataCite | 2014
|Rohrmaterial und Trinkwasserqualität
Online Contents | 1996
|