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Die europäische Gasrichtlinie - eine erste Zwischenbilanz
Die Debatte über den Binnenmarkt für Energie ist durch die Verabschiedung der Richtlinie vom 19 Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt sowie der Richtlinie vom 22 Juni 1998 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt vorläufig zum Abschluß gekommen. Die Erdgasrichtlinie, auf die eingegangen wird, ist am 10 August 1998 in Kraft getreten und bis zum 10 August 2000 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Mit dem neuen EnWG und GWB sind zentrale Grundlagen für den Wettbewerb geschaffen worden. Sie werden ergänzt werden durch eine Verbändevereinbarung über Durchleitungsentgelte, über die die Verhandlungen zwischen den Betroffenen bereits aufgenommen wurden. Die Diskussion zeigt dabei, daß Strom und Gas - wie auch in den Richtlinien - unterschiedlich zu behandeln sind. Es gilt, hier eine für Gas 'passende' Lösung zu finden. Wenn die Verbändevereinbarung vorliegt, ist ein vollständiges Bild über die Wettbewerbsbedingungen gegeben. Es macht also Sinn, mit der Umsetzung der Gasrichtlinie zu warten, bis diese Vereinbarung vorliegt.
Die europäische Gasrichtlinie - eine erste Zwischenbilanz
Die Debatte über den Binnenmarkt für Energie ist durch die Verabschiedung der Richtlinie vom 19 Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt sowie der Richtlinie vom 22 Juni 1998 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt vorläufig zum Abschluß gekommen. Die Erdgasrichtlinie, auf die eingegangen wird, ist am 10 August 1998 in Kraft getreten und bis zum 10 August 2000 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Mit dem neuen EnWG und GWB sind zentrale Grundlagen für den Wettbewerb geschaffen worden. Sie werden ergänzt werden durch eine Verbändevereinbarung über Durchleitungsentgelte, über die die Verhandlungen zwischen den Betroffenen bereits aufgenommen wurden. Die Diskussion zeigt dabei, daß Strom und Gas - wie auch in den Richtlinien - unterschiedlich zu behandeln sind. Es gilt, hier eine für Gas 'passende' Lösung zu finden. Wenn die Verbändevereinbarung vorliegt, ist ein vollständiges Bild über die Wettbewerbsbedingungen gegeben. Es macht also Sinn, mit der Umsetzung der Gasrichtlinie zu warten, bis diese Vereinbarung vorliegt.
Die europäische Gasrichtlinie - eine erste Zwischenbilanz
Burchard, F. von (Autor:in) / Riemer, H. (Autor:in)
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 48 ; 782-785
1998
4 Seiten, 5 Quellen
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