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Besserer Schutz vor feinen Fasern. Asbest gefährdet Arbeitnehmer auf der Baustelle. Gesetzgeber begrenzt die bei Sanierungarbeiten zulässigen Emissionen
Asbeststaub ist bei einer bestimmten Partikelgröße lungengängig und gilt als krebserregend. Für Sanierungsarbeiten fehlten bisher Grenzwerte für zulässige Emissionen. Seit 1988 muß die Herstellung von asbesthaltigen Produkten gemeldet und die Arbeitsplätze meßtechnisch überwacht werden. Mit der Novellierung der Gefahrsstoffverordnung wurde Asbest in die Gruppe I (sehr stark gefährdende krebserzeugende Stoffe) umgestuft und ein Grenzwert von 250000 Fasern pro m3 festgelegt. Es ist mit einem generellen Asbestverbot in der Bundesrepublik zu rechnen. Der Einsatz von Asbest sollte in Zukunft nur noch EG-weit geregelt werden. (Schulz)
Besserer Schutz vor feinen Fasern. Asbest gefährdet Arbeitnehmer auf der Baustelle. Gesetzgeber begrenzt die bei Sanierungarbeiten zulässigen Emissionen
Asbeststaub ist bei einer bestimmten Partikelgröße lungengängig und gilt als krebserregend. Für Sanierungsarbeiten fehlten bisher Grenzwerte für zulässige Emissionen. Seit 1988 muß die Herstellung von asbesthaltigen Produkten gemeldet und die Arbeitsplätze meßtechnisch überwacht werden. Mit der Novellierung der Gefahrsstoffverordnung wurde Asbest in die Gruppe I (sehr stark gefährdende krebserzeugende Stoffe) umgestuft und ein Grenzwert von 250000 Fasern pro m3 festgelegt. Es ist mit einem generellen Asbestverbot in der Bundesrepublik zu rechnen. Der Einsatz von Asbest sollte in Zukunft nur noch EG-weit geregelt werden. (Schulz)
Besserer Schutz vor feinen Fasern. Asbest gefährdet Arbeitnehmer auf der Baustelle. Gesetzgeber begrenzt die bei Sanierungarbeiten zulässigen Emissionen
Friedl, C. (Autor:in)
VDI-Nachrichten ; 44 ; 21
1990
1 Seite, 2 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Asbest. Gesetzgeber begrenzt die zulaessigen Emissionen
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